Hallo Matthias,
bitte wenden Sie sich umgehend an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe, damit die entsprechenden Unterlagen (Nachweis Ende Studium, Beginn Ausbildung) direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet werden können.
Anhand der Unterlagen prüft der Rentenversicherungsträger, ob die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten die Höchstdauer von 4 Kalendermonaten nicht überschreitet. Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Bescheid, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen eine durchgehende Zahlung der Halbwaisenrente erfolgt.