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Halbwaisenrente für Kinder im Ausland

von Babsi01.06.2023 | 14:22
831 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Experten, mein Anliegen an Sie: Mein Sohn und ich leben nun seit 16 Jahren in Österreich, anfang dieses Jahres erfuhr ich durch ein deutsches Schreiben, dass der Vater verstorben sei. Folgende Frage wer ist für die Waisenrente zuständig Deutschland oder Österreich? Wie soll ich einen Antrag ausfüllen können ohne daten des Verstorbenen? Bekannt ist nur eine Adresse?. Danke für ihre Hilfe.

4 Antworten

Mondkindam 01.06.2023 | 15:14
davon ausgehend, dass es sich so anhört, als ob der Vater nie in Österreich gearbeitet hat ist Deutschland für die Waisenrente zuständig.
-am 01.06.2023 | 15:17
Hallo Babsi, falls der verstorbene Vater Ihres Sohnes ausschließlich in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Meine Zeit in Österreich - Arbeit und rente europaweit" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Fliederam 01.06.2023 | 17:54
Hallo Babsi, Sie benötigen nicht zwingend die Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen. Der vollständigen Namen und das Geburtsdatum sind Ihnen bestimmt bekannt. Anhand der letzten bekannten Adresse sollten Sie den Antrag einfach an den örtlich zuständigen Träger der DRV schicken. Also: ist die Adresse in Hessen, dann an die DRV Hessen, in NRW gibt es Westfalen und Rheinland, noch komplizierter wird es in Bayern. Hier sehen Sie alle Träger: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Wenn die adressierte DRV nicht die zuständige DRV ist, wird der Antrag dann passend weiter geschickt. Wissen Sie, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war? Dann könnten Sie Glück haben und die Witwe stellt ebenfalls einen Antrag und kann mit Ihrem Wissen zur Kontenklärung beitragen. Je nachdem wie vollständig das Versicherungskonto ist, wird es länger oder kürzer bis zum Bescheid dauern. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
KSCam 01.06.2023 | 18:10
Auch ich rate Ihnen ein formloses Schreiben an irgendeine Anschrift der DRV zu senden. Alles was Sie über den Vater wissen geben Sie an, also Name, Vorname, letzte Anschrift, möglichst noch Geburtsdatum, etc. und natürlich einen Geburtsnachweis des Kindes aus dem sich ergibt, dass der Verstorbene auch wirklich der Vater des Kindes war. Mit diesen Angaben wird ihn die DRV schon finden und alles weitere ergibt sich dann. Sollte er sich um seine Versicherungszeiten bereits zu Lebzeiten gekümmert haben oder eine Witwe und / oder weitere Kinder hinterlassen haben, kann es sein dass sein Rentenkonto komplett geklärt ist. Sollte er damit eher nachlässig gewesen sein, werden Sie oder Ihr Kind kaum etwas zur Klärung seiner Zeiten beitragen können und müssen Sich mit dem zufrieden geben was amtsbekannt ist. Natürlich können Sie auch versuchen das alles über die österreichische PVA auf den Weg zu bringen, das ist aber nicht unbedingt nötig (außer der Verstorbene hat auch in Österreich Beiträge gezahlt).
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