Eine Halbwaisenrente bis zum 18. Lebensjahr kann grundsätzlich in voller Höhe ins Ausland gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und keine Sonderbestimmungen zu beachten sind. Unabhängig vom Wohnsitzstaat entstehen keine Nachteile bei der Rentenhöhe. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Rentenzahlung ins Ausland -§§ 110 –114 SGB VI- .