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Halbwaisenrente im Rechtsreferendariat

von sandra37821.05.2019 | 19:14
363 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zur Zeit 24 Jahre alt und beziehe Halbwaisenrente. Ich werde mein Studium der Rechtswissenschaft dieses Jahr im September beenden, also mit 25 Jahren. Im Anschluss daran werde ich ein Rechtsreferendariat antreten. Ich habe in anderen Beiträgen gelesen, dass die Halbwaisenrente nur für eine Übergangszeit von maximal 4 Monaten gezahlt wird. Obwohl ich das frühstmögliche Einstiegsdatum gewählt habe, muss ich bis nächsten Mai auf meinen Platz warten. Gibt es in solchen Fällen Ausnahmen? Oder habe ich zumindest die Möglichkeit für 4 Monate meine Rente zu erhalten, da ich die Wartezeit (obwohl ich das möchte) nicht verkürzen kann, außer es sollten andere Studenten ihren Platz ablehnen. Mit freundlichen Grüßen Sandra

6 Antworten

Waiseam 22.05.2019 | 05:27
Es gibt keine Ausnahmen. Da Sie, wenn auch unverschuldet, die 4 Monatsfrist überschreiten, endet Ihre Waisenrente mit Studienende.
-am 22.05.2019 | 07:04
Hallo Sandra, die Maximaldauer von 4 Monaten für eine Übergangszeit ist bei Waisenrenten gesetzlich festgelegt worden. Ausnahmen hierzu gibt es nicht, selbst wenn die weitere Ausbildung oder der weitere Ausbildungsabschnitt aus organisatorischen Gründen erst später beginnen kann.
Warum am 22.05.2019 | 08:27
Warum keine Überprüfung bei Halbwaisenrenten von den zum Teil hohen Erbschaften, oder Gegenrechnungen erfolgt, ist mehr als verwunderlich. Im Klartext, da fliesen Millionen an Kapital an Halbwaisen . Ich kann diese Art, der Zahlungen bis zum 27 Lebensjahr nicht verstehen.
Warumam 22.05.2019 | 11:52
Kaiser schrieb

Brauchst Du ja auch nicht, deshalb existiert das Gesetz trotzdem.

Warum keine Überprüfung bei Halbwaisenrenten von den zum Teil hohen Erbschaften, oder Gegenrechnungen erfolgt, ist mehr als verwunderlich. Im Klartext, da fliesen Millionen an Kapital an Halbwaisen . Ich kann diese Art, der Zahlungen bis zum 27 Lebensjahr nicht verstehen.
Brauchst Du ja auch nicht, deshalb existiert das Gesetz trotzdem.
Auch Sie existieren real? Herr Kaiser Nennt sich Bedürftigkeitsprüfung Kompliment Herr Kaiser
Warum nicht?am 22.05.2019 | 13:49
Warum schrieb

Warum keine Überprüfung bei Halbwaisenrenten von den zum Teil hohen Erbschaften, oder Gegenrechnungen erfolgt, ist mehr als verwunderlich.

Im Klartext, da fliesen Millionen an Kapital an Halbwaisen .

Ich kann diese Art, der Zahlungen bis zum 27 Lebensjahr nicht verstehen.

Sehr interessant, das angeblich Millionen an Halbwaisen fließen, die nicht bedürftig sind. Dann legen Sie mal Ihre Quelle offen, wie es bei den aktuellen Waisenrentenzahlen und eher geringen Zahlungen zu den von Ihnen behaupteten Millionen an Zahlungen kommen soll. Natürlich auch die bedürftigen Waisen ausgenommen. Reine Polemik und damit armselig!
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