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Experten-Antwort

Halbwaisenrente im Referendariat

von Marie19.01.2018 | 21:28
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8 Antworten

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Hallo, ich habe bisher Halbwaisenrente bezogen, beende diesen Monat mein Studium und beginne im Mai mein Referendariat an einer Schule in Nordrhein-Westfalen. Wird die Halbwaisenrente auch im Referendariat weitergezahlt und, wenn ja, hat die Vergütung eine Auswirkung auf die Höhe der Rente oder umgekehrt? Vielen Dank! Marie

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

Referendarzeiten sind regelmäßig Berufsausbildung, solange der in der maßgebenden Ausbildungsordnung aufgestellte Ausbildungsplan eingehalten wird. Dies ist vom zuständigen Rentenversicherungsträger zu prüfen. Besteht demnach ein Anspruch auf Waisenrente, wird die Rente unabhängig von einer Vergütung aus dem Referendariat in voller Höhe geleistet. Eine umgekehrte Anrechnung der Waisenrente auf Ihre Vergütung aus dem Referendariat ist eher unwahrscheinlich. Zur Sicherheit empfehle ich bei der zuständigen Zahlstelle nachzufragen.

Die Höchstdauer der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten beträgt nicht 3 sondern 4 volle Monate (= Kalendermonate). Wenn Sie im Januar Ihr Studium beenden und im Mai das Referendariat aufnehmen, wäre die Höchstdauer nicht überschritten und Ihnen würde auch in den Monaten Februar bis April Waisenrente zustehen. Um eine möglichst zeitnahe Weiterzahlung der Rente gewährleisten zu können, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente mit dem von W*lfgang genannten Vordruck stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Benjamin,

hier kann ich Sie beruhigen und nur wiederholen: Referendare befinden sich regelmäßig in Berufsausbildung, solange sie den in der für sie maßgebenden Ausbildungsordnung aufgestellten Ausbildungsplan einhalten.

Stellen Sie deshalb den Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 19.01.2018 | 21:55
Hallo Marie, das Referendariat ist grundsätzlich eine Berufsausbildung, während dessen ein Anspruch auf Waisenrente besteht. Sofern die 'Luft' zwischen den Ausbildungen 3 volle Monate nicht überschreitet, wird die Waisenrente auch durchgehend gezahlt/nachgezahlt. Das Einkommen/Hinzuverdienst bei Waisenrenten spielt keine Rolle mehr. Zwecks Weiterzahlung der Waisenrente verwenden Sie diesen Vordruck: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… oder wenden sich an die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, das das für Sie erledigt. Gruß w.
Benjaminam 05.09.2018 | 11:56
Hallo! Ich bin in der selben Situation wie Marie. Nun habe ich in Berlin bei der DV angerufen und dort hieß es von der Dame, mit der ich sprach, dass die Auszahlung mit der Zeugnisvergabe an der Uni enden würde. Eine Weiterzahlung während des Referendariats bzw. der Übergangszeit sei ausgeschlossen. Was stimmt nun und was soll ich nun tun? @Marie: Wie ist es bei dir weitergegangen? Erhälst du weiterhin deine Halbwaisenrente? Vielen Dank für eure Rückmeldung. Gruß, Benjamin
Tanjaam 11.11.2018 | 22:15
Hallo, ich habe in NRW Lehramt studiert und habe bisher Halbwaisenrente erhalten. Im Januar werde ich 27 Jahre alt und möchte im Mai 2019 mein Referendariat antreten. Seit Oktober bin ich mit dem Studium fertig und sammle gerade praktische Erfahrungen als Assitenzlehrerin an einer Waldorfschule (Entlohnung in der Gleitzone). Habe ich während meines Referendariats noch einmal Anspruch auf Halbwaisenrente oder verfällt dieser mit meinem 27. Lebensjahr? Über Ihren Rat wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße Tanja
SchmarotzerVernichtungssprayam 12.11.2018 | 12:40
Hallo, ich habe in NRW Lehramt studiert und habe bisher Halbwaisenrente erhalten. Im Januar werde ich 27 Jahre alt und möchte im Mai 2019 mein Referendariat antreten. Seit Oktober bin ich mit dem Studium fertig und sammle gerade praktische Erfahrungen als Assitenzlehrerin an einer Waldorfschule (Entlohnung in der Gleitzone). Habe ich während meines Referendariats noch einmal Anspruch auf Halbwaisenrente oder verfällt dieser mit meinem 27. Lebensjahr? Über Ihren Rat wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße Tanja
So ein Pech. Mit 27 Jahren wirst Du selbst für Dich sorgen müssen. Ist doch wirklich eine Schande in so „jungen Jahren“ keine Unterstützung durch die Rentenversicherung mehr zu erfahren, oder?
Wenigstens geht sie mal arbeiten und ruht sich nicht wie andere, namentlich hier nicht genannt, auf ihre EM-Rente aus.
Deutsche Rentenversicherung
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