Der Antwort von W*lfgang schließen wir uns an.
Da sich Referendare regelmäßig in Berufsausbildung befinden (solange sie den in der für sie maßgebenden Ausbildungsordnung aufgestellten Ausbildungsplan einhalten) besteht der Anspruch auf die Waisenrente während der Referendarzeit weiter. Sofern Sie während der Referendarzeit das 27. Lebensjahr vollenden, müsste geprüft werden, ob der Anspruch über das 27. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann.