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Experten-Antwort

Halbwaisenrente in der 2. Ausbildung

von Nadine26.07.2016 | 21:33
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9 Antworten

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Guten Abend! Ich habe eine Ausbildung zur Kinderpflegerin gemacht, da ich gerne Erzieherin werden möchte. Für die Erzieherin sind die Zugangsvoraussetzungen die Mittlere Reife und der erfolgreiche Abschluss der Kinderpflegeausbildung. Die Erzieherausbildung ist die Ausbildung, die meinem schulischen Bildungsstand entspricht, da ich die Mittlere Reife schon habe. Die Kinderpflegeausbildung habe ich demnach nur gemacht, um meinen Traumberuf zu erlernen. Allerdings habe ich heute einen Brief bekommen, dass ich diesen Monat zum letzten Mal die Halbwaisenrente ausbezahlt bekommen soll. Im Brief stand keine anständige Begründung, auch die Übergangsfrist von max. 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungen soll ich nicht bezahlt bekommen, wobei es sich bei mir nur um 1,5 Monate handelt. Ich habe alles nachgewiesen, die Zusage meines Studienplatzes, die Mitarbeiterin der Schulleitung hat auch extra ein Schreiben für mich angefertigt. Und jetzt sowas? Habe ich überhaupt noch eine Chance, Halbwaisenrente zu bekommen? ich freue mich auf eine möglichst schnelle Antwort, da ich bis Ende des Monats auch eine Lösung für meine Krankenversicherung finden muss. Lieben Dank schon mal!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadine,

ich gehe mit W*lfgang davon aus, dass es sich lediglich um die Wegfall-Mitteilung zur bisherigen Rente handelt. Sollte jedoch eine Formulierung enthalten sein, in der Richtung "Ihr Antrag auf Weiterzahlung der Rente ab dem ... wird abgelehnt", dann sollten Sie einen Widerspruch einlegen. so wie Sie den Sachverhalt schildern, sollte die Rente eigentlich auch für die weitere Ausbildung gezahlt werden - aber natürlich kann ich dazu hier im Forum und ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts keine verbindliche Aussage machen.

Am Besten suchen Sie eine Beratungsstelle der Rentenversicherung oder Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung auf, um den Sachverhalt aufzuklären.

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8 Antworten

W*lfgangam 26.07.2016 | 22:13
Hallo Nadine, warum auch, die DRV hat Ihnen lediglich das Ende der aktuellen Waisenrente mitgeteilt - eigentlich überflüssig, da bereits im letzten Bewilligungsbescheid das Ende und potentiale Weiterzahlungsfristen genannt worden sind. Also nur eine rein vorsorgliche Mitteilung der DRV ... Den Weiterzahlungsantrag haben Sie doch hoffentlich schon längst gestellt, wenn die Folgeausbildung/Studium bekannt war und mit einer entsprechenden Ausbildungs-/studienbescheinigung/wann gehts los versehen wurde. Und dabei wurde auch per Vordruck die Krankenkasse automatisch über den weiteren Rentenantrag informiert. Hmm, etwa dubios, normal läuft das bei rechtzeitiger Beantragung/Weiterzahlung reibungslos und die Krankenkasse setzt das auch so um – weiterhin als Mitglied in der KVdR versichert. Gehen Sie morgen mal zu Ihrer Antrag aufnehmenden Stelle, was da/nicht/falsch läuft. Gruß w.
Oldenburgeram 27.07.2016 | 07:46
Hallo, Nadine, Bei Ihrem Schreiben handelt es sich eindeutig um die - leider automatisiert abgesandte - Wegfallmitteilung. Wäre damit auch über Ihren zukünftigen Waisenrentenanspruch entschieden, wäre das Schreiben ausdrücklich als "Bescheid" tituliert mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung. Also sollten Sie sich nur beruhigen, indem Sie nachfragen, ob Ihr Antrag auf Weitergewährung der Waisenrente tatsächlich schon vorliegt. Rufen Sie einfach einmal bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter an, ob Ihr Antrag auf Weiterzahlung dort schon vorliegt. Die Telefonnummer müsste in der Wegfallmitteilung aufgeführt sein, denke ich. Nach dem Terminlauf bezüglich der Wegfallmitteilungen sind Sie nicht die Einzige, die sich nach dem Verbleib des Weitergewährungsantrags erkundigen wird... Ihr Sachbearbeiter ist also "vorgewarnt". Kann es aber selbst nicht mehr steuern, auch wenn Ihr Antrag längst vorliegt. Gruß, Oldenburger
W*lfgangam 27.07.2016 | 19:49
Zitat von Oldenburger anzeigenausblenden
Und dabei wurde auch per VORDRUCK die Krankenkasse automatisch über den weiteren Rentenantrag informiert.
Na, die Zeiten sind doch (leider) wohl schon vorbei, oder?
Hallo Oldenburger, eigentlich nicht, die KK hat die KVdR doch auch nur bis zum Ende der Rente auf dem Plan, dann ist nach den aktuellen KV-Gegebenheiten der neue Status festzusetzen. Ohne neuen R0810 hängt die Antragstellerin doch erst mal in der Luft, und der R0615/Weiterzahlungsantrag sieht die KVdR-Meldung zwingend vor. Okay, wird Nadine halt vorrübergehend als freiwilliges Mitglied der KV eingestuft, die Rechnung kann Sie ignorieren, weil hinterher mit der KVdR 'glattgezogen' wird. Irgendwie ist das bei Nadine nicht so ganz rund gelaufen ...vielleicht ist der Antrag auch einfach nur zu spät gestellt worden/die 2. Ausbildung hat sich erst jetzt abgezeichnet, so dass momentan eine 'Warteschleife' läuft. Aber – wie Sie sagen - dafür gibt es Telefon, um das direkt abzuklären. Gruß w.
Oldenburgeram 28.07.2016 | 06:44
Hallo, Wolfgang, das scheint aber dann nicht (bundes-)einheitlich zu sein. In vielen Fällen reicht doch sogar der formlose Antrag auf Weitergewährung der Waisenrente aus. Dann meldet nur der RV-Träger der bisherigen Krankenkasse per Datensatz das Vorliegen eines Weitergewährungsantrages. Gruß, Oldenburger
Oldenburgeram 28.07.2016 | 06:49
Die KVdR-Meldung ist m.E. nur bei einem Antrag auf erneute Zahlung der Waisenrente erforderlich. Bei Weitergewährung ist der Papierbogen KVdR nicht erforderlich: "" 7.1 Bei welcher gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die "Meldung zur Krankenversicherung der Rentner"? Angaben nur bei Antrag auf erneute Zahlung der Waisenrente erforderlich Meldung zur KVdR (Vordruck R0810)... ""
W*lfgangam 28.07.2016 | 19:49
Zitat von Oldenburger anzeigenausblenden
...und wenn der DRV-Träger nicht in die Puschen kommt, dann passiert was? Genau ...die KK wird 'stinkig'. Natürlich reicht üblicherweise der simple Vordruck zur Weiterzahlung/neue Ausbildungsunterlagen beigefügt, so lange alles rund und zeitnah läuft. Und wenn solche Fälle vorher bei mir auflaufen, dann geht es eben Vordruck-mäßig mit KVdR-Meldung, da muss man/frau/Waise nicht auf den Weiterzahlungszettel warten. Einen 'richtigen' Weg für solche Pannenfälle, gibt es den? ...vielleicht vorsorglich den R0810 beilegen. Quatsch, denn es dürfte sich um Fallzahlen im Nano-Bereich handeln, weswegen sich der zusätzliche Aufwand ganz sicher nicht lohnt. Gruß w. ...Nadine hat eben einfach Pech gehabt, das die automatische Maschinerie nicht funktioniert hat.
Oldenburgeram 28.07.2016 | 19:58
Ja, sehe ich genauso, W*olfgang. Und mittlerweile läuft die automatische Maschinerie in der Praxis so selbstständig, dass sich derlei Pannen häufen. Der Sachbearbeiter kann dieses Wegfallschreiben gar nicht mehr stoppen, auch wenn drei Anträge vorliegen. Die Schattenseite der Automation... Gruß, Oldenburger
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