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Halbwaisenrente+Kleingewerbe+Kind

von 198303.04.2008 | 19:36
1262 Ansichten
3 Antworten
Hallo! Habe mich eben durch das Forum gelesen und festgestellt, dass ich bei der Halbwaisenrente einen Freibetrag von 456 Euro habe. Wie sieht das denn aus, wenn man zusätzlich Erziehungsberechtigter ist? Meine Tochter ist 2. Steigt der Freibetrag mit Kind oder bleibt er gleich?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.04.2008 | 08:54

Zu den Grenzen siehe "Wolfgang Amadeus"

Zum Eikommen:

Das anrechenbare Einkommen ist die im Einkommensteuerbescheid angegebene Summe der Einkünfte (nach Abzug der Betriebsausgaben, aber vor Abzug der Sonderausgaben und Freibeträge), nicht hingegen um das laut Einkommensteuerbescheid tatsächlich zu versteuernde Einkommen. Diese Summe durch 12 teilen ergibt die mtl. Summe; diese wird um 39,8% gekürzt.

Bei den 400,- EUR-Jobs gibt es seit dem 01.07.2007 keine 40%-Kürzung mehr.

2 Antworten

Wolfgang Amadeusam 03.04.2008 | 23:36
Freibetrag für die Waisenrente sind das 17,6fache des sogenannten aktuellen Rentenwertes: West 17,6 * 26,27 = 462,35 Euro Für Dein Kind erhöht sich der Freibetrag nochmals um das 5,6fache des aktuellen Rentenwertes: West 5,6 * 26,27 = 147,11 Euro Freibetrag insgesamt somit 609,46 Euro.
1983am 04.04.2008 | 00:10
OK, das habe ich verstanden. Vielen Dank dafür! Nun noch etwas. Ich bin als Aushilfe tätig und verdiene max. 400 Euro im Monat. Nun folgendes: es wird ja 40% Pauschalabzug gewährt, allerdings nur bei HWR-Empfängern, die über 400 Euro verdienen, richtig? (Bei mir also nicht.) Wie sieht das denn mit meinem Kleingewerbe aus? Werden da die 39,8% Pauschalabzug gewährleistet, bevor es zu einer Rentenkürzung kommt? Und wenn ja, bezieht sich die Pauschale dann auf meine Einnahmen oder den Gewinn? Fragen über Fragen...
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