Zu den Grenzen siehe "Wolfgang Amadeus"
Zum Eikommen:
Das anrechenbare Einkommen ist die im Einkommensteuerbescheid angegebene Summe der Einkünfte (nach Abzug der Betriebsausgaben, aber vor Abzug der Sonderausgaben und Freibeträge), nicht hingegen um das laut Einkommensteuerbescheid tatsächlich zu versteuernde Einkommen. Diese Summe durch 12 teilen ergibt die mtl. Summe; diese wird um 39,8% gekürzt.
Bei den 400,- EUR-Jobs gibt es seit dem 01.07.2007 keine 40%-Kürzung mehr.
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