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Halbwaisenrente Masterstudium Teilzeit

von S. Frank19.01.2012 | 15:19
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beginne im März ein Masterstudium, bei dem ich zwischen einem Vollzeit- und Teilzeitstudium wählen kann. Dazu habe ich folgende Fragen: 1.) Durch andere Fragen hier im Forum habe ich bereits erfahren, dass es für die Halbwaisenrente im Grunde keinen Unterschied macht, ob man Voll- oder Teilzeit studiert, solange der wöchentliche Aufwand für das Studium mindestens 20 Stunden beträgt. Wie werden diese 20 Stunden definiert? Zählt hierfür nur die reine Präsenzzeit an der Hochschule (bzw. Semesterwochenstunden laut Studienordnung) oder auch der - in meinem Fall nicht unerhebliche - zeitliche Aufwand für Studienprojekte und andere Arbeiten? 2. Außerdem würde mich interessieren, wo die finale Einkommensgrenze für Halbwaisenrentenempfänger tatsächlich liegt. Dass der Freibetrag bei 478,72€ liegt ist mir bekannt, allerdings wird bei einem Mehrverdienst ja nur ein Teil auf die Rente angerechnet. Bei einem beispielhaften und übertriebenen Monatseinkommen von 1500€ werden 60% zur Berechnung herangezogen, also 900€. Diese übersteigen den Freibetrag um 421,28€. 40% davon werden vom Rentenanspruch abgezogen, also 168,51€. Bei einer beispielhaften Rente von 200€ würde man also trotz eines solchen Einkommens eine Rente von 31,49€ inklusive Krankenversicherungsschutz ausbezahlt bekommen? Da ich mir das absolut nicht vorstellen kann würde mich interessieren wo die tatsächliche Grenze (oder mein Denkfehler in obigem Beispiel) liegt. Vielen Dank!

1 Antworten

-am 19.01.2012 | 17:33
zu 1. Bei der Ermittlung des tatsächlichen Zeitaufwandes für die Ausbildung sind zu berücksichtigen: – die eigentliche Unterrichtszeit, – die Zeit der für den Unterricht objektiv erforderlichen häuslichen Vor- und Nacharbeiten und – die Zeiten für den Weg zwischen Wohnung und Schule bzw. Ausbildungsstätte (Wegezeiten). Für die Ermittlung der für die Vor- und Nacharbeiten erforderlichen Zeit ist die Zeit maßgebend, die ein durchschnittlich begabter Student bei durchschnittlicher Belastung in einer Woche benötigt. Die maßgebende Unterrichtszeit wird in der Regel von der Hochschule bestätigt werden müssen. Es gelten dabei nur Stunden der tatsächlichen Anwesenheit. Eine "Semesterwochenstunde" (SWS) bestätigt eine Vorlesungszeit von ebenfalls 45 Minuten pro Woche. zu 2. Ihre Rechnung ist grundsätzlich richtig, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei dem Betrag i.H.v. 1500,00 EUR um den Bruttobetrag handelt. Für die Ermittlung des fiktiven Nettoentgeltes werden dann 40% abgezogen. Es verbelibt somit ein Netto i.H.v. 900,00 EUR. Von diesem wird der Freibetrag i.H.v. monatlich 483,47 EUR (gültig ab 01.01.2012) abgezogen. Es verbelibt somit ein Betrag i.H.v. 416,53 EUR. Von diesem werden 40% auf die Waisenrente angerechnet, also 166,67 EUR. Bei einer angenommenen Rentenhöhe von 200,00 EUR verbleibt somit eine Bruttorente i.H.v. 33,39 EUR mtl.. Hiervon sind ggf. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.
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