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Experten-Antwort

Halbwaisenrente + Selbständig?

von alex1993_1026.03.2016 | 19:04
2364 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich studiere im 5. Semester Infomratik und möchte mir nebenbei etwas dazuverdienen. In der Informatik bietet sich freiberufliches Arbeiten gut an (Freelancing). Dazu muss ich selbständig sein und ein Gewerbe anmelden. Jetzt die Frage: Verliere ich dabei meinen Rentenanspruch? Oder unter welchen Bedingungen kann ich freiberuflich arbeiten? Über Antworten freue ich mich sehr. Viele Grüße Alex

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo alex1993_10,

W*lfgang hat es schon auf den Punkt gebracht.

Die schulische Ausbildung muss weiterhin überwiegen, damit eine Halbwaisenrente weiterhin gezahlt werden kann. Ggf. erzieltes Einkommen wird auf eine Waisenrente nicht angerechnet.

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3 Antworten

W*lfgangam 26.03.2016 | 20:12
Hallo Alex1993_10, solange die Ausbildung zeitlich überwiegt - was bei einem Vollzeitstudium kein Problem sein sollte - besteht der Waisenrentenanspruch weiter. Das Einkommen aus der Tätigkeit spielt keine Rolle mehr. Gruß w.
alex1993_10am 31.03.2016 | 18:53
Wie genau wird "zeitlich überwiegen" definiert? Wenn ich dieses Semester 14 SWS mache, kann ich dann 20 Stunden die Woche arbeiten?
W*lfgangam 01.04.2016 | 00:09
Hallo alex1993_10, zeitlich überwiegend bedeutet - letztendlich zunächst in wtl. Betrachtungsweise -, dass der Zeitaufwand für das Studium so gerechnet wird: - Anwesenheit (wtl.) an der Ausbildungsstätte - plus häusliche Vor-/Nachbearbeitungszeit in der Woche/7 Tage - plus zeitlicher Aufwand für die Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) auf die Woche gesehen gegen - Arbeitszeit (wtl.) - tgl. An-/Abreisezeit / auf die Woche gesehen Bei einer nur 20 Std. Arbeitswoche - sofern Sie nicht dafür tgl. aus Kiel bis nach München anreisen müssen ;-) - haben Sie wirklich kein Problem, dass die Ausbildung/Studium weiterhin zeitlich überwiegend ist/der Halbwaisenrentenanspruch weiter besteht. Gruß w. PS: Auf die Dauer des Studiums kommt es nicht an, da können Sie 'Trödeln' ohne Ende/Semester an Semester reihen – mit 27 endet allerdings die Halbwaisenrente ...max. noch um zwischenzeitlichen Wehr-/Zivil/-BFDienst verlängert. Gruß w.
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