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Experten-Antwort

Halbwaisenrente Studienabbruch

von Mira Neu18.01.2022 | 10:55
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich studiere seit 5 Semestern, aber habe jetzt vor das Studium abzubrechen und eine Ausbildung zu beginnen. Im ersten Semester lief alles normal, aber dann kam Corona und irgendwie hat mich das völlig aus der Bahn geworfen. Ich habe zwar weiterhin die online Vorlesungen besucht, aber nach dem ersten Semester keine Prüfungen mehr abgelegt. Jetzt mach ich mir natürlich Sorgen, ob das beim Studienabbruch zu Problemen mit der Halbwaisenrente führen kann bzw ob ein Nachweis über die Prüfungen verlangt wird. Bis jetzt musste ich immer nur die Studienbescheinigung vorlegen und das habe ich natürlich jedes Semester gemacht. Ich hoffe jemand kann mir meine Sorgen nehmen oder zumindest einen guten Rat geben. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mira Neu,

mit dem Abbruch des Studiums endet ab diesem Zeitpunkt zunächst einmal auch der Anspruch auf Waisenrente für über 18-jährige Waisen.

Dabei ist der Zeitpunkt maßgebend, von dem an eine tatsächliche Ausbildung mit dem erforderlichen Zeitaufwand (20 Stunden pro Woche) nicht mehr vorlag. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, sollten nicht abgelegte Prüfungen hier nicht schädlich sein.

Inwieweit Ihr Rentenversicherungsträger hierzu möglicherweise Ermittlungen anstellt, können wir hier im Forum nicht beantworten.

Um eventuelle Überzahlungen zu vermeiden, sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger auf jeden Fall zeitnah mitteilen, wenn Sie Ihr Studium tatsächlich beenden.

Ein Anspruch auf Waisenrente kann übrigens auch für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bestehen, sofern dabei die Dauer von vier Kalendermonaten nicht überschritten wird.

Voraussetzung für die Weiterzahlung während der Übergangszeit ist, dass Sie gewillt sind, Ihre Ausbildung fortzuführen, sich also z.B. frühzeitig um Ihren Ausbildungsplatz bemühen. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Beendigung der vorangegangenen Ausbildung durch die Waise verursacht wurde.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Schadeam 18.01.2022 | 13:37
...und wenn Sie nicht wirklich studieren, steht es Ihnen offen sich übergangsweise einen Job zu suchen mit dem Sie Ihre Ansprüche an das Leben finanzieren können...
wer sonstam 18.01.2022 | 16:36
Die Fragestellerin wird wohl schon einen Job haben, denn von der Halbwaisenrente wird man sich sicherlich kein Studium finanzieren können. Aber gut, dass Sie darauf hinweisen. Man muss schon ein scharfes Hirn haben, um darauf zu kommen. Danke dafür!
Janaam 18.01.2022 | 18:09
Furchtbar, dass hier jedes Mal die "Schmarozerrolle" unterstellt wird. Dafür hat das Elternteil eingezahlt! Und keiner wird sich wohl wünschen, dass so etwas gezahlt wird, statt normaler Unterhalt (egal ob Geld oder Naturalien).
W°lfgangam 18.01.2022 | 18:35
Hmm ...welche 'Schmarotzerrolle' sehen Sie da? Was das/ein Elternteil 'eingezahlt' hat, ist nun mal zunächst für die eigene Altersversorgung vorgesehen. Abgeleitete Leistungen für Hinterbliebene (hier Halbwaise) sind an konkrete Anspruchsvoraussetzungen geknüpft ...so auch 'überbrückende Ausbildungs-Leerläufe' bis zum Beginn einer künftigen Ausbildung = siehe Expertenantwort. WIE der (weggefallene) Unterhalt/die einkommenslose Situation bisher/künftig finanziert worden ist *), ist in der Tat aus einer 'persönlichen/'moralischen' Sichtweise' heraus nicht von wirklichem Interesse für die Ausgangsfrage. Gruß w. PS: *) grammatikalische 'Unschärfen' bitte ignorieren - mein 'Lektor' ist in Quarantäne ;-)
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