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Halbwaisenrente - Überbrückungsgeld länger als 4 Monate

von Sandra30.08.2007 | 14:21
2743 Ansichten
3 Antworten
Hallo ! Ich habe heute einen Rückforderungsbescheid meiner Halbwaisenrente bekommen und habe dazu eine Frage: Zwischen dem vorzeitlichen Abbruch meines Studiums am 15.3.07 und meinem neuen Studienbeginn am 1.10.07 wurden mir bis jetzt 5 Monate Halbwaisenrente gezahlt, insgesamt werden dann 6 Monate gezahlt werden. Nun bekam ich einen Rückforderungsbescheid über die gesamten 6 Monate. Wieso bekomme ich nicht die zulässigen 4 Monate erstattet und muss nur die zusätzlichen 2 Monate zurückzahlen? Gibt es eine Chance, wenn ich dagegen angehe? In den 4 Monaten, in denen mir das Überbrückungsgeld zustand, habe ich mich direkt für einen neuen Studienplatz beworben, nur kann ich auch nichts dafür, wenn das Studium letztendlich erst am 1.10. beginnt. Innerhalb der 4 Monate habe ich mich schließlich um eine neue Ausbildung gekümmert. Vielen Dank, Sandra

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.08.2007 | 14:57

Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Übergangszeit (4 Monate) überschritten ist, wird die zu unrecht gezahlte Waisenrente (nach Beendigung/bzw durch Abbruch des Studiums) zurückgefordert. Bei Aufnahme eines erneuten Studiums muß die Waisenrente dann erneut beantragt werden. Rentenbeginn: Antragsmonat, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

2 Antworten

Mam 30.08.2007 | 14:43
Zwischen den beiden Studienabschnitten liegen mehr als 4 Kalendermonate. Somit besteht während dieser Zeit keinn Anspruch auf Waisenrente. Ihre Annahme, dass in ihrem Fall 4 Monate die Rente weitergezahlt wird stimmt nicht. Die Weiterzahlung für 4 Monate erfolgt nur, wenn die Lücke zwischen den beiden Ausbildungen maximal 4 Kalendermonate beträgt.
Sandraam 30.08.2007 | 14:52
Vielen Dank für Ihre Antwort. Mir geht nur dieser Gedankengang nicht ganz auf, wieso man nicht trotzdem auf jeden Fall 4 Monate gezahlt bekommt, auch wenn man am Ende 5 Monate oder länger ohne Ausbildung ist ;) Ich habe irgendwo gelesen (ob in diesem Forum weiß ich nicht mehr), dass trotzdem ein Gericht in einem ähnlichen Fall selbst nicht so ganz sicher war, ob die Rentenkasse sich der Zahlung von 4 Monaten entziehen kann...?! Herzliche Grüße !
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