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Halbwaisenrente Übergangszeit

von Paule26.05.2007 | 16:43
1495 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen .. ich habe mal folgendes Problem mit der DRV vormals BfA .. es ereignete sich folgendes .. ich beendete mein ABI um Juli 2003 so dass meine Halbwaisenrente folgerichtig zum 31.07.2003 eingestellt wurde und wurde erst wieder zum Studium ab dem 01.09.2004 gezahlt ... zur damaligen Zeit erhielt ich die Information dass es generell nicht möglich ist für die übergangszeit vom 01.08.2003 und meinem Zivildienst (03.11.2003) weiterhin die Rente zubekommen .. heute weiß ich dass dies grundsätzlich falsch war !! nun zum Problem : nachdem ich diesen sachverahlt sofort der DRV aufgezeigt hatte und von der stelle mit der ich sprach vollkommen recht bekam .. meinte jedoch der für mich zuständige sachbearbeiter es ohne angabe von gründen einfach ab .. habe ich nach nunmehr fast 3 Jahren überhaupt eine chance auf die nachzahlung oder muß ich auf die kulanz der DRV hoffen .. weil dann habich ja schon verloren :( gruß

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.05.2007 | 15:48

Hallo, Paule,

leider können wir im Expertenforum zu Ihrer Frage keine Stellung nehmen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe hilft Ihnen weiter.

Wir bitten allerdings zu beachten, dass eine Weiterzahlung der Halbwaisenrente in der Übergangszeit zwischen schulischer Ausbildung und dem gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst erst für Zeiten ab dem 01.08.2004 möglich ist. Zu diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Grundlagen geändert worden.

Für Zeiten vor dem 01.08.2004 ist eine Weiterzahlung gesetzlich nicht vorgesehen.

4 Antworten

Unbekanntam 26.05.2007 | 23:22
Hallo Paule, ich würde einfach an deiner Stelle einen Brief aufsetzen und es an den zuständigen Sachbearbeiter schicken. Dann wirst du zumindest eine schriftliche vernünftige Antwort bekommen. Ob das was rausspringt, ist schwer zu sagen, dass es von damaligen individuellen Situation abhängt. Aber grundsätzlich liegst du in der Beweispflicht, dass du falsch beraten wurdest. Und das wird sehr schwer.
bekissam 27.05.2007 | 21:37
Die Leistungen müssten m. E. nachträglich noch gezahlt werden. Stellen Sie schriftlich einen entsprechenden Antrag und fügen Sie Nachweise bei.
Pauleam 28.05.2007 | 08:57
Und welchen Antrag nehm ich ?? auf den "normalen antrag" auf halbwaisentente kann ichja nirgends eintragen das er rückwirkend für den zeitraum vom 01.08.2003 bis 31.10.2003 ist .. gruß
Pauleam 26.06.2007 | 14:31
Also der Betrag wurde letzte woche ohne Beanstandung nachgezahlt *freu* Danke an alle die versucht haben mir weiterzuhelfen ..
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