Hallo Pauline,
die Bewilligung einer Waisenrente während einer Übergangszeit ist mehrfach möglich. Sie können die Waisenrente bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für eine Übergangszeit auch zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium erhalten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung