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Experten-Antwort

Halbwaisenrente Übergangszeit zwischen Bachelor und Master

von Pauline19.02.2023 | 13:45
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3 Antworten

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Hallo, ich habe da eine Frage zur Übergangszeit zwischen dem Bachelor und Master. Ich plane momentan meine Bachelorarbeit Ende Oktober einzureichen, wobei ich davon ausgehe im November mein Ergebnis zu erhalten. Ab Bekanntgabe des Ergebnisses entfällt ja mein Anspruch auf die Halbwaisenrente, jedoch möchte ich im März mit dem Master weitermachen. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird die Waisenrente ja bis zu 4 Monate Übergangszeit weitergewährt, demnach hätte ich Anspruch für die Monate November bis Februar und ab März wäre ich ja wieder in der "Ausbildung". Hierbei wäre meine Frage ob diese 4 Monate Übergangszeit nur einmal im gesamten Bezugszeitraum der Waisenrente gültig sind, da ich bereits zwischen dem Abitur und den Start des Bachelorstudiums 4 Monate Übergangszeit erhalten habe. Viele Grüße Pauline

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pauline,

die Bewilligung einer Waisenrente während einer Übergangszeit ist mehrfach möglich. Sie können die Waisenrente bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für eine Übergangszeit auch zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium erhalten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 19.02.2023 | 15:16
Hallo Pauline, diese 'Übergangszeit' gilt für alle/folgenden Ausbildungen. Gruß w.
Paulineam 19.02.2023 | 16:25
"diese 'Übergangszeit' gilt für alle/folgenden Ausbildungen." Also würde ich für die 3-4 Monate zwischen dem Bachelor und Master wieder/weiterhin die Waisenrente bekommen? Grüße Pauline
Deutsche Rentenversicherung
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