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Experten-Antwort

Halbwaisenrente und Erbschaft

von Maria Faller20.02.2015 | 16:49
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren mein Sohn ist Halbwaise und erhält eine Halbwaisenrente. Mit dem Tod der Großmutter soll mein Sohn Barvermögen erben. Mein Sohn ist im Jahr 2008 geboren. Wird nun das Erbe auf die Waisenrente meines Sohnes angerechnet. Vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria Faller,

Barvermögen wird auf die Waisenrente nicht angerechnet. In Frage kämen nur eventuelle steuerpflichtige Zinsgewinne aus Kapitalvermögen. Eine Einkommensanrechnung findet bislang nur bei Waisenrenten nach der Vollendung des 18. Lebensjahres statt. Allerdings ist geplant, ab 1.7.2015 bei der Waisenrente grundsätzlich keine Einkommensanrechnung mehr durchzuführen.

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2 Antworten

W*lfgangam 20.02.2015 | 17:40
Hallo Maria Faller, (Bar-)Vermögen, gleich welcher Art, hat bei keiner Hinterbliebenenrente Auswirkungen. Erst die Erträge sind von Bedeutung. Bei Waisenrenten an minderjährige Kinder sind Einkünfte/Kapitalerträge ganz ohne Bedeutung, sie werden erst ab 18 im Rahmen der Einkommensanrechnung (anteilig) berücksichtigt - können dann aber zum vollständigen Ruhen der Rente führen. Merkblatt zur Einkommensanrechnung (S. 28 ff.): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Gruß w.
SozPolam 20.02.2015 | 20:22
Falsch, das Barvermögen und alles Vermögen wird angerechnet und später nach § 328 Abs. 4 Nr. 8 alles zurückgefordert. Mit Zinsen und Zinseszinsen und dann kommt der Erbe in den Schuldturm!
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