Hallo Maria Faller,
Barvermögen wird auf die Waisenrente nicht angerechnet. In Frage kämen nur eventuelle steuerpflichtige Zinsgewinne aus Kapitalvermögen. Eine Einkommensanrechnung findet bislang nur bei Waisenrenten nach der Vollendung des 18. Lebensjahres statt. Allerdings ist geplant, ab 1.7.2015 bei der Waisenrente grundsätzlich keine Einkommensanrechnung mehr durchzuführen.