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Experten-Antwort

Halbwaisenrente und Ferienjob

von Birdy12.06.2013 | 13:15
3595 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich habe meinen Job bereits gemeldet, bin aber trotzdem verunsichert und hoffe auf Hilfe. Ich habe gerade mein Abitur gemacht und fange im Oktober an zu studieren. Da ich umziehen muss habe ich einen Ferienjob angenommen, um mir den Umzug leisten zu können. Ich verdiene 8,19 pro Stunde und arbeite 35 Stunden pro Woche, 12 Wochen lang (bis Ende August). Meine Halbwaisenrente beträgt ca 490 €. Zu meinen Fragen: Muss ich mit abzügen rechnen? Bekomme ich zum Studium meine volle Rente wieder? Vielen Dank für die Hilfe! Birdy

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.06.2013 | 16:44

Einkommen wird grundsätzlich ab Vollendung des 18. Lebensjahres auf die Waisenrente angerechnet. Bei der Einkommensanrechnung ist vorrangig das Vorjahreseinkommen maßgeblich. Wurde kein Vorjahreseinkommen erzielt, zählt das laufende Einkommen. Das anzurechnende Einkommen wird bei Arbeitsentgelt folgendermaßen berechnet:

Von (einem mehr als geringfügigen) Bruttoeinkommen werden pauschal 40% abgezogen, um das anrechenbare Nettoentgelt zu erhalten. Übersteigt das Nettoentgelt den Freibetrag für Waisenrenten werden 40% von diesem Betrag auf Ihre Waisenrente angerechnet. Der Freibetrag für Waisenrenten beträgt in den alten Bundesländern 494,03 Euro (ab 01.07.2013 495,26 Euro) mtl.; in den neuen Bundesländern 438,59 Euro (ab 01.07.2013 453,02 Euro).

Beispiel (angelehnt an Ihre Angaben; kein weiteres Einkommen):

Bruttoentgelt mtl.: 8,19 Euro x 35 x 4 = 1.146,60 Euro

Fiktives Nettoentgelt: 1.146,60 Euro – 40% = 687,96 Euro

Wohnsitz in den alten Bundesländern:

Der Freibetrag von 494,03 Euro wird um 193,93 Euro überschritten (ab 01.07.2013 192,70 Euro). Von diesem Betrag werden 40% auf die Rente angerechnet: 77,57 Euro (ab 01.07.2013 77,08 Euro).

Die Waisenrente beträgt somit 490 Euro – 77,57 Euro = 412,43 Euro (ab 01.07.2013 412,92 Euro).

Sobald der Arbeitsverdienst wegfällt und kein weiteres Einkommen bezogen wird, wird die Rente wieder in voller Höhe ausbezahlt.

Für nähere Informationen zu Ihrem konkreten Fall, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

4 Antworten

oder soam 12.06.2013 | 14:35
Angenommen: 1150 EUR/Brutto im Monat - abzgl. pauschal 40% (460 EUR) bleiben als fiktives Netto: 690 EUR davon wird der Freibetrag i.H.v. 17,6 x 28,14 EUR (West ab 1.7.) = 495,26 EUR 690 EUR - 495,26 EUR = 194, 74 EUR über Freibetrag davon 40% = 77,89 werden (vorübergehend) auf die brutto HW-Rente angerechnet. Fällt das Einkommen im Oktober weg bitte gleich der DRV mitteilen - Anspruch auf sofortige Anpassung der lfd. Rente an das reduzierte Einkommen.
Mitleseram 13.06.2013 | 14:21
Eine Halbwaisenrente (= 1/10 der Vollrente) in Höhe von 490 EUR??? Hier kann es sich eigentlich nur um einen Schreibfehler handeln...
Brirdyam 14.06.2013 | 00:23
vielen Dank für die schnelle Hilfe! Jetzt weiß ich endlich auch, wie ich das selbst berechen kann. Die 490 waren im Übrigen kein Schreibfehler, so gut ich die Zwillingsidee auch finde ;)
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