Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Natalie Schoester,
eine Einkommensanrechnung bei einer Halbwaisenrente wurde früher erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt. Seit dem 01.07.2015 gibt es für Waisenrenten keine Einkommensanrechnung mehr. Daher können Sie neben Ihrer Halbwaisenrente einen Nebenjob ausüben und Ihre Rente wird nicht gekürzt
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