Hallo Anna,
für die Gewährung von Waisenrente ist es unerheblich welchen Nebenverdienst Sie erzielen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Studium wöchentlich einen tatsächlichen zeitlichen Anteil von mehr als 20 Stunden nicht unterschreiten darf.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung