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Experten-Antwort

Halbwaisenrente und Wartesemester

von Lisa17.01.2019 | 13:53
629 Ansichten
3 Antworten
Ich werde zum Ende des Sommersemesters 2019 mein Bachelorstudium abschließen. Da das Masterstudium zulassungsbeschränkt ist und mein NC wohl nicht gut genug sein wird, werde ich voraussichtlich abgelehnt werden, wodurch ich ja automatisch Wartesemester ableiste. Aufgrund dessen, dass das Studium nur im Wintersemester begonnen werden kann, werde ich zwei Wartesemester, also ein Jahr, ableisten müssen. Nun frage ich mich, ob ich weiterhin berechtigt bin, Halbwaisenrente zu erhalten, da ich mich ja in Ausbildung befinden muss? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2019 | 14:00

Hallo Lisa,

wie Sie schon selbst vermuten ist ein Wartezeitsemester keine Ausbildungszeit und daher besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf Halbwaisenrente. Sobald Sie das Studium wieder aufnehmen haben Sie wieder einen Anspruch auf die Halbwaisenrente, i.d.R. maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

2 Antworten

Lisaam 17.01.2019 | 14:08
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wäre ich weiterhin nicht berechtigt, wenn ich in der Wartezeit ein Berufsfeldpraktikum absolviere?
W*lfgangam 17.01.2019 | 19:44
Lisa schrieb

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wäre ich weiterhin nicht berechtigt, wenn ich in der Wartezeit ein Berufsfeldpraktikum absolviere?

Hallo Lisa, das Praktikum könnte Ausbildung im Sinne der Waisenrente sein: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Insofern, Antrag auf Weiterzahlung stellen und die Ausbildungsunterlagen mitschicken bzw. in den Antragsunterlagen von der Ausbildungsstätte bescheinigen lassen Gruß w.
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