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Experten-Antwort

Halbwaisenrente unter 18 im Ausland

von Aine04.01.2024 | 13:05
1054 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Halbwaisenrente im Ausland, wenn das Kind über 18 Jahre alt ist, ist klar (20Std mindestens Schule oder Ausbildung), aber wie ist es bei unter 18 jährigen Kinder , die mit ihrer Mutter abgemeldet sind aus Deutschland und im Ausland reisend unterwegs sind? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein. Vielen Dank für die Hilfe Aine

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.01.2024 | 14:57

Hallo Aine,
Waisen erhalten bis zum 18. Lebensjahr ohne weitere Voraussetzungen Waisenrente. Hinsichtlich der Zahlung ist folgendes zu beachten:

Sind Sie nur vorübergehend im Ausland, ändert sich für Sie nichts. Der Rentenservice überweist Ihre Rente auf ein Konto Ihrer Wahl.
Ziehen Sie dauerhaft in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, bekommen Sie ebenfalls die volle Rente.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen. In dem Fall sollten Sie Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen.
Sollten sich Anschrift und auch die Bankverbindung geändert haben, beachten Sie die weiteren Informationen des Rentenservice unter dem Abschnitt "Fragen zu Adressen- und Kontoänderungen" unter https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/gesetzliche-rente/FAQ.html

 

2 Antworten

Mondkindam 04.01.2024 | 13:40
Ein Kind des verstorbenen Versicherten, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat -wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen- einen Anspruch auf Waisenrente ohne weitere sonstige Voraussetzungen. Egal ob es im Inland oder im Ausland lebt.
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