Hallo Aine,
Waisen erhalten bis zum 18. Lebensjahr ohne weitere Voraussetzungen Waisenrente. Hinsichtlich der Zahlung ist folgendes zu beachten:
Sind Sie nur vorübergehend im Ausland, ändert sich für Sie nichts. Der Rentenservice überweist Ihre Rente auf ein Konto Ihrer Wahl.
Ziehen Sie dauerhaft in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, bekommen Sie ebenfalls die volle Rente.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen. In dem Fall sollten Sie Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen.
Sollten sich Anschrift und auch die Bankverbindung geändert haben, beachten Sie die weiteren Informationen des Rentenservice unter dem Abschnitt "Fragen zu Adressen- und Kontoänderungen" unter https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/gesetzliche-rente/FAQ.html
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Waisen erhalten bis zum 18. Lebensjahr ohne weitere Voraussetzungen Waisenrente. Hinsichtlich der Zahlung ist folgendes zu beachten:
Sind Sie nur vorübergehend im Ausland, ändert sich für Sie nichts. Der Rentenservice überweist Ihre Rente auf ein Konto Ihrer Wahl.
Ziehen Sie dauerhaft in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, bekommen Sie ebenfalls die volle Rente.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen. In dem Fall sollten Sie Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen.
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