Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Halbwaisenrente Verlängerung nicht genehmigt

von Dominik R.03.02.2020 | 07:30
193 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen Liebe Experten und Mitleser im Forum, ich habe eine Frage bezüglich eines Bescheides meiner Halbwaisenrente welches ich am 01.02.2020 per Post erhalten habe: Ich bin 25 Jahre alt, werde im März 26 und erhielt seit November 2018 Halbwaisenrente. Ich studiere seit Oktober 2016 Maschinenbau, mittlerweile im 8.Semester. Ende September 2019 erhielt ich einen Brief der Rentenversicherung mit dem Formular zur Überprüfung des Waisenrentenanspruches bei Schulausbildung. Dieses Formular habe ich von der Hochschule ausfüllen lassen, und fristgerecht bei der DRV abgegeben. Am 01.02.2020 (vorgestern) erhielt ich nun einen Bescheid, in welchem mir mitgeteilt wurde, das die Auszahlung der Halbwaisenrente zum Ende des Monats Januar 2020 aufgrund der Beendigung der Schulausbildung eingestellt wird. Leider stimmt das ja nicht, da ich immer noch Studiere und auch noch unter 27 Jahre alt bin und somit Anspruch auf die Halbwaisenrente habe, oder ? Meine Frage ist nun, was ich am besten unternehmen kann, damit die Halbwaisenrente wieder ausgezahlt wird. Auf dem Bescheid den ich am 01.02. bekommen habe, steht leider nichts von einem Widerspruch o.ä. weshalb ich leider etwas überfordert bin wie ich nun vorzugehen habe. Würde mich über Antworten sehr freuen! Liebe Grüße, Dominik R.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2020 | 18:08

Hallo Dominik R.,

eine Waisenrente wird längstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt.

Möglicherweise ist es tatsächlich einfach nur so, dass die Kollegen eine neue Studienbescheinigung benötigen. Am besten fragen Sie telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach, ob es daran liegt. Die Bescheinigung können Sie dann sicherlich auch per Mail an den zuständigen Kollegen senden.

2 Antworten

Utaam 03.02.2020 | 10:09
Ohne gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, rufen Sie den Verfasser des Schreibens doch einfach mal an. Vielleicht klärt es sich schnell auf und Sie erfahren den vermeintlichen Grund.
witweam 03.02.2020 | 14:12
Vielleicht fehlt da einfach nur die Immatrikulationsbescheinigung für das neue Semester. Meine Tochter jedenfalls musste diese vor jedem Semesterbeginn vorlegen. Wenn ich mich recht erinnere, bekam sie aber vorher immer eine Anfrage diesbezüglich. Also, wie schon angeraten wurde, anrufen und nachfragen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026