Hallo Dominik R.,
eine Waisenrente wird längstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt.
Möglicherweise ist es tatsächlich einfach nur so, dass die Kollegen eine neue Studienbescheinigung benötigen. Am besten fragen Sie telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach, ob es daran liegt. Die Bescheinigung können Sie dann sicherlich auch per Mail an den zuständigen Kollegen senden.