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Experten-Antwort

Halbwaisenrente Verlängerung nicht genehmigt

von Dominik R.03.02.2020 | 07:30
196 Ansichten
3 Antworten

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Guten Morgen Liebe Experten und Mitleser im Forum, ich habe eine Frage bezüglich eines Bescheides meiner Halbwaisenrente welches ich am 01.02.2020 per Post erhalten habe: Ich bin 25 Jahre alt, werde im März 26 und erhielt seit November 2018 Halbwaisenrente. Ich studiere seit Oktober 2016 Maschinenbau, mittlerweile im 8.Semester. Ende September 2019 erhielt ich einen Brief der Rentenversicherung mit dem Formular zur Überprüfung des Waisenrentenanspruches bei Schulausbildung. Dieses Formular habe ich von der Hochschule ausfüllen lassen, und fristgerecht bei der DRV abgegeben. Am 01.02.2020 (vorgestern) erhielt ich nun einen Bescheid, in welchem mir mitgeteilt wurde, das die Auszahlung der Halbwaisenrente zum Ende des Monats Januar 2020 aufgrund der Beendigung der Schulausbildung eingestellt wird. Leider stimmt das ja nicht, da ich immer noch Studiere und auch noch unter 27 Jahre alt bin und somit Anspruch auf die Halbwaisenrente habe, oder ? Meine Frage ist nun, was ich am besten unternehmen kann, damit die Halbwaisenrente wieder ausgezahlt wird. Auf dem Bescheid den ich am 01.02. bekommen habe, steht leider nichts von einem Widerspruch o.ä. weshalb ich leider etwas überfordert bin wie ich nun vorzugehen habe. Würde mich über Antworten sehr freuen! Liebe Grüße, Dominik R.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dominik R.,

eine Waisenrente wird längstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt.

Möglicherweise ist es tatsächlich einfach nur so, dass die Kollegen eine neue Studienbescheinigung benötigen. Am besten fragen Sie telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach, ob es daran liegt. Die Bescheinigung können Sie dann sicherlich auch per Mail an den zuständigen Kollegen senden.

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2 Antworten

Utaam 03.02.2020 | 10:09
Ohne gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, rufen Sie den Verfasser des Schreibens doch einfach mal an. Vielleicht klärt es sich schnell auf und Sie erfahren den vermeintlichen Grund.
witweam 03.02.2020 | 14:12
Vielleicht fehlt da einfach nur die Immatrikulationsbescheinigung für das neue Semester. Meine Tochter jedenfalls musste diese vor jedem Semesterbeginn vorlegen. Wenn ich mich recht erinnere, bekam sie aber vorher immer eine Anfrage diesbezüglich. Also, wie schon angeraten wurde, anrufen und nachfragen.
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