Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIch vermute, dass in Ihrem Fall ein Versorgungsausgleich gemacht wurde. Aus diesem Urteil ist i.d.R. die Versicherungsnummer Ihres Ex-Mannes aufgeführt. Diese Nr. sollten Sie bei der Terminabsprache angeben, damit dann geprüft werden kann was evtl. noch fehlt. Sie benötigen auf jeden Fall eine Sterbeurkunde, die erhalten Sie zu Rentenzwecken beim Standesamt in dem Ort wo Ihr Ex-Mann lebte. Wenn das Ihnen nicht bekannt ist wird dies von Amtswegen ermittelt.
Wenn die Halbwaise über die Rente in die KVdR aufgenommen wird, ist sie in Persona über diese Möglichkeit KK-versichert. Wenn nicht bleibt sie bei Ihnen in der Familienversicherung.
Wenn Sie nicht wieder geheiratet haben besteht evtl. einen Anspruch auf eine Erziehungsrente.
Sie sollten einfach mit diesen Angaben einen Termin bei der Beratungsstelle machen und alles andere findet sich dann evtl. nach und nach zusammen.
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