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Experten-Antwort

Halbwaisenrente Volontariat

von Gabro01.07.2025 | 14:34
289 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tochter (23) studiert im Master, welches sie aber evtl abbrechen möchte. Rückmeldung noch nicht getätigt, Exmatrikulation noch nicht getätigt. Es gäbe die Möglichkeit ein Volontariat zu beginnen innerhalb des Semesters. Gilt dies als weitere Ausbildung und würde die Halbwaisenrente fortgesetzt werden können? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabro,

 

Ein Volontariat wird im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich als Ausbildung anerkannt. Ihre Tochter kann daher die Halbwaisenrente weiter erhalten, wenn Sie nach dem ( eventuellen ) Studienabbruch direkt das Volontariat beginnt und dies auch der gesetzlichen Rentenversicherung mitteilt. Eine kurze Übergangszeit bis maximal vier Monate zwischen dem eventuellen Studienabbruch und dem Beginn des Volontariats wäre ebenfalls abgedeckt, also rentenunschädlich. Wichtig ist, alle Änderungen und Nachweise zeitnah an die gesetzliche Rentenversicherung zu senden.

 

Bei weitergehenden Fragen hierzu können Sie, bzw. Ihre Tochter auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Königam 01.07.2025 | 15:47
Nur wenn dieses Volontariat zwingend für eine Ausbildung vorgeschrieben ist. Antrag stellen und Bescheid abwarten.
Deutsche Rentenversicherung
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