Hallo Gabro,
Ein Volontariat wird im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich als Ausbildung anerkannt. Ihre Tochter kann daher die Halbwaisenrente weiter erhalten, wenn Sie nach dem ( eventuellen ) Studienabbruch direkt das Volontariat beginnt und dies auch der gesetzlichen Rentenversicherung mitteilt. Eine kurze Übergangszeit bis maximal vier Monate zwischen dem eventuellen Studienabbruch und dem Beginn des Volontariats wäre ebenfalls abgedeckt, also rentenunschädlich. Wichtig ist, alle Änderungen und Nachweise zeitnah an die gesetzliche Rentenversicherung zu senden.
Bei weitergehenden Fragen hierzu können Sie, bzw. Ihre Tochter auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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