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Wenn Du alle drei Praktika zur gleichen Zeit machst bekommst das Dreifachen an Waisenrente.http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…Wenn ich jetzt 3 Praktika in unterschiedlichen Bereichen mache, die allesamt Voraussetzung für 3 unterschiedliche Studiengänge sind, gilt das jeweils als Vorpraktikum, oder habt ihr da eine Begrenzung?
Sie müssen nachweisen, dass das Praktikum für die spätere Ausbildung erforderlich ist. Ist dies jedoch lediglich dafür gedacht Ihre Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben besteht kein Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Lesen Sie sich doch einfach mal den Link durch ;-) Also: Ganz wichtig ist der Nachweis, dass das Vorpraktikum auf jeden Fall erforderlich ist, damit Sie das spätere Studium durchführen können. Eine >Empfehlung> ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Umbedingt notwendig ist es dann ja nicht...http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…Wenn ich jetzt 3 Praktika in unterschiedlichen Bereichen mache, die allesamt Voraussetzung für 3 unterschiedliche Studiengänge sind, gilt das jeweils als Vorpraktikum, oder habt ihr da eine Begrenzung?
Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe 3 Vorpraktika gemacht. Sagen wir am 1.6. , 1.9 und 1.12 Meine Frage: Werden diese Vorpraktika auch dann gezählt, wenn es in unterschiedlichen Branchen absolviert wurden, die aber allesamt für die Zulassung eines Studiums gefordert waren.Wenn ich jetzt 3 Praktika in unterschiedlichen Bereichen mache, die allesamt Voraussetzung für 3 unterschiedliche Studiengänge sind, gilt das jeweils als Vorpraktikum, oder habt ihr da eine Begrenzung?Sie müssen nachweisen, dass das Praktikum für die spätere Ausbildung erforderlich ist. Ist dies jedoch lediglich dafür gedacht Ihre Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben besteht kein Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Lesen Sie sich doch einfach mal den Link durch ;-) Also: Ganz wichtig ist der Nachweis, dass das Vorpraktikum auf jeden Fall erforderlich ist, damit Sie das spätere Studium durchführen können. Eine >Empfehlung> ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Umbedingt notwendig ist es dann ja nicht...
Haben Sie jeweils nur einen Tag ein Praktikum gemacht? Normalerweise werden Praktika über einenlängeren Zeitraum absolviert. Bei dieser Konstellation rate ich Ihnen den Gang zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe bzw. sollten Sie sich generell einmal dort erkundigen. Einen Antrag können Sie immer stellen, es stellt sich bloß die Frage ob dieser bewilligt wird...Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe 3 Vorpraktika gemacht. Sagen wir am 1.6. , 1.9 und 1.12 Meine Frage: Werden diese Vorpraktika auch dann gezählt, wenn es in unterschiedlichen Branchen absolviert wurden, die aber allesamt für die Zulassung eines Studiums gefordert waren.Sie müssen nachweisen, dass das Praktikum für die spätere Ausbildung erforderlich ist. Ist dies jedoch lediglich dafür gedacht Ihre Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben besteht kein Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Lesen Sie sich doch einfach mal den Link durch ;-) Also: Ganz wichtig ist der Nachweis, dass das Vorpraktikum auf jeden Fall erforderlich ist, damit Sie das spätere Studium durchführen können. Eine >Empfehlung> ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Umbedingt notwendig ist es dann ja nicht...http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…Wenn ich jetzt 3 Praktika in unterschiedlichen Bereichen mache, die allesamt Voraussetzung für 3 unterschiedliche Studiengänge sind, gilt das jeweils als Vorpraktikum, oder habt ihr da eine Begrenzung?
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