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Halbwaisenrente während Pflichtpraktikum Studium

von Daniel26.05.2010 | 16:35
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1 Antworten
Hallo miteinander, seit dem Tod meines Vaters beziehe ich Halbwaisenrente. Derzeit befinde ich mich in meinem Studium und werde ab 06. September 2010 bis 29. Januar 2011 voraussichtlich ein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums ableisten und werde dort ein monatliches Bruttoeinkommen von ca. 1000€ erzielen (Praktikumsplatz ist derzeit noch unsicher). Derzeit habe ich keinerlei Nebenverdienste und werde auch bis zu meinem Praktikum keine haben. Ich habe auch bereits rausgefunden, dass der monatliche Freibetrag des Zuverdienstes bei 478,72€ beträgt. Ist der maximale Freibetrag monatlich zu sehen oder auf das gesamte Jahr gerechnet? Bei monatlicher Betrachtungsweise, würde ich ja in der restlichen Zeit 2010 während meines Praktikums 4 Monate den Freibetrag übersteigen, bei jährlicher Betrachtung, läge ich allerdings mit ca. 333€ im Jahr 2010 (ca. 4000€ Brutto-Jahreseinkommen 2010 / 12 Monate) / ca. 80€ im Jahr 2011 (ca. 1000€ Brutto-Jahreseinkommen 2011 / 12 Monate) weit unter dem maximalen Freibetrag und wäre somit noch weiterhin bezugsberechtigt. Oder ist es so, dass mir in der Zeit des Praktikums keine Rentenleistung zu steht? Wenn das so ist, muss die Rente nach erfolgtem Praktikum erneut beantragt werden, oder muss schlicht gemeldet werden dass ab sofort kein Einkommen mehr erzielt wird, dass meine Rente weiter gezahlt wird? Viele Grüße, Daniel

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.05.2010 | 08:28

Der Verdienst wird gem. § 97 SGB VI monatlich auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, wenn der Verdienst die Freigrenze, bei der Halbwaisenrente 797,87 EUR brutto (netto 478,72 EUR), mtl. übersteigt. Der übersteigende Betrag wird zu 40% angerechnet.

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