Hallo Eveline,
Während der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Waisenrente.
Sollte Ihr Sohn jedoch später nochmal eine Ausbildung beginnen, kann sich der freiwillige Wehrdienst anspruchsverlängernd über das 27. Lebensjahr hinaus auswirken.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung