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Experten-Antwort

Halbwaisenrente zurückzahlen?

von Rine16.08.2024 | 15:54
518 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Ich habe 2023 eine Rückzahlung von der Halbwaisenrente erhalten. Diese wahr für das Jahr 2021 und 2022. In der Zeit habe ich eine schulische Ausbildung gemacht und da nur Kindergeld und Bafög erhalten. Nun habe ich eine Steuererklärung für das Jahr 2023 fertig gemacht… fast 500€ nachzahlen. Kann mir jemand erklären woraus sich das ergibt ? Ich dachte man erhält die Halbwaisenrente schon von der Steuer abgezogen. Wie geht es nun weiter ? Ich fange eine neue Ausbildung an diesen Monat und beziehe somit auch wieder die Halbwaisenrente…. Wie handhabe ich das nun ? Wir da der Steuerbetrag automatisch abgezogen oder muss ich das dann wieder nachzahlen ? Ich freue mich über ihre schnelle Rückmeldung!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.08.2024 | 08:22

Guten Tag,

 

alle Renten werden immer vor Abzug von eventuellen Steuern ausgezahlt. Erst im Rahmen der Steuererklärung wird festgestellt, ob Steuern zu zahlen sind. Dazu kann Sie aber nur ein Steuerexperte beraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

2 Antworten

Falsche Baustelleam 16.08.2024 | 16:48
Bei Fragen zu Steuernachzahlungen sind die DRV-Experten wirklich nicht die richtigen Ansprechpartner. Wieviel Sie an Steuern zahlen müssen, wenn überhaupt, oder ob es Steuernachzahlungen geben wird, kann hier auch niemand sagen. Das hängt nur von Ihrem jährlichen zu versteuernden Einkommen (zvE) ab, das hier natürlich niemand kennt. Wenn Sie aber nur eine Halbwaisenrente beziehen und ein Ausbildungs-Gehalt, ist es recht wahrscheinlich, dass Sie mit Ihrem zVE unterhalb des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 11.604 Euro (oder wahrsceinlich dann 11.784 Euro) liegen werden und keine Einkommensteuer zahlen müssen. Hier kann ggf. ein Lohnsteuerverein helfen oder ein Steuerberater, oder auch ein gutes PC-Steuerprogramm. Selbst beim Finanzamt können Sie bei konkreten Fragen nachfragen und um Auskunft bitten. https://de.wikipedia.org/wiki/Zu_versteuerndes_Einkommen…
RentenSeppam 16.08.2024 | 19:02
Von Rentenzahlungen werden generell keine Steuern abgezogen, das erfolgt erst bei Festsetzung der Einkommensteuer. Daraus kann sich auch eine Rückzahlung ans Finanzamt ergeben. Generell gilt bei Rentenzahlungen das Zuflussprinzip, das heißt, in dem Jahr, in dem es ausbezahlt wurde, ist es auch zu versteuern.
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