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Experten-Antwort

Halbwaisenrente zwischen Ausbildung und Wehrdienst

von Maria13.03.2025 | 19:31
303 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, mein volljähriger Sohn möchte seine Ausbildung zum 31.3. 2025 abbrechen und am 1. 7.2025 mit einem freiwilligen Wehrdienst beginnen. Hat er Anspruch auf die Weiterzahlung seiner Halbwaisenrente ( Übergang) bis zum Beginn des Wehrdienstes? Herzlichen Dank für Ihre Auskunft!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2025 | 15:57

Hallo Maria,

 

Ihr volljähriger Sohn hat Anspruch auf die Weiterzahlung der Halbwaisenrente in der Übergangszeit zwischen dem Ausbildungsende und Beginn des freiwilligen Wehrdienstes, wenn diese Übergangszeit maximal vier Monate beträgt ( § 67 Abs.3 Nr. 2 SGB VII ). Da der Zeitraum zwischen dem Abbruch der Ausbildung ( 31.03.2025) und dem Wehrdienstbeginn

 ( 01.07.2025) drei Monate umfasst, sollte der Anspruch bestehen.

 

Während des Wehrdienstes selbst wird keine Halbwaisenrente gezahlt, jedoch kann die Probezeit des Wehrdienstes die Altersgrenze für den Rentenanspruch verlängern, falls eine Ausbildung unterbrochen wurde.

 

Es ist wichtig, dass Sie beachten, dass für die Weiterzahlung der Halbwaisenrente in der Übergangszeit ein Antrag gestellt werden muss. Dabei sind entsprechende Nachweise erforderlich. Zu den benötigten Unterlagen zählen unter anderem :

 

- aktueller Personalausweis oder Reisepass

 

- Rentenversicherungsnummer und bisherige Rentenunterlagen

 

- Nachweis über die Beendigung der Ausbildung

 

- Bescheinigung über den geplanten Wehrdienstbeginn

 

- Bankverbindung ( IBAN )

 

Sie sollten den Antrag möglichst frühzeitig bei der zusändigen Rentenstelle einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie hierzu auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren oder die Unterlagen online über die Website der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de hochladen.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

 

4 Antworten

Maxam 13.03.2025 | 21:35
Nein. Und während des Wehrdienstes gibt es auch keine Halbwaisenrente.
Mondkindam 14.03.2025 | 08:08
Jetzt erst mal nicht. Sollte Ihr Sohn nach dem freiwilligen Wehrdienst wieder eine Ausbildung beginnen und die Übergangsfristen werden eingehalten, dann schon. Aber das kann erst geprüft werden wenn wieder eine Ausbildung aufgenommen wird.
Rentenschmiedam 14.03.2025 | 09:00
Ihr volljähriger Sohn sollte seine Ausbildung erst zum 30.06.2025 abbrechen. Ansonsten wird er von April bis Juni kein Einkommen haben. Mit besten Grüßen
Mariaam 15.03.2025 | 07:57
Erstmal danke für alle hilfreichen Antworten. Mir ist folgendes noch nicht ganz klar: bekommt man die Übergangszahlung von 4 Monaten nicht, weil man Ausbildung/ Studium vorzeitig abbricht oder weil man den freiwilligen Wehrdienst statt Bundesfreiwilligendienst leistet? Denn unter der Quelle Bundes-Freiwilligendienst.de ( u.a.) steht, dass schon ein Anspruch für die Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und Ableistung des BFDs besteht. Ich war bisher der Meinung, dass der freiwillige Wehrdienst dem Bundesfreiwilligendienst gleichgestellt ist. Finde es sehr schwierig hierzu valide Informationen zu finden. Vielleicht könnte hier ein Experte für Klarheit sorgen? Vielen Dank!
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