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Experten-Antwort

Halbwaisenrente zwischen Studiumende und Referendariat

von Dorothy21.03.2013 | 10:00
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4 Antworten

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Hallo, ich werde mein Studium des Lehramtes im Sommer beenden (wann genau weiß ich nicht). meine erste frage: Wann endet für die Rentenkasse mein Studium. Mit der letzten Prüfung, mit dem Zeugnis? die zweite Frage: ich weiß das man im Referendariat berechtigt ist Halbwaisenrente zu bekommen (weil noch ausbildung) aber was ist mit der Zeit dazwischen. Bei mir wohl Juli- 1.11 ich kann man studium nur im Juli abschließen, der Leerlauf ist nicht von mir verschuldet, sondern von der Uni so festgesetzt. Bekomme ich in der Zeit dann noch Halbwaisenrente? muss ich einen extra Antrag stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dorothy,

den beiden Ausführungen von Jockel schließen wir uns an.

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3 Antworten

Jockelam 21.03.2013 | 11:04
Der Anspruch auf Halbwaisenrente endet bei Ablegung einer Abschlussprüfung (Staatsexamen, Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung) mit dem Tag der letzten Prüfung, wenn der Waise dabei das Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird. Wird der Waise das Prüfungsergebnis erst später bekannt gegeben, so ist Endzeitpunkt der Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (Prüfungsergebnis ist die verbindliche Aussage "Bestanden" oder "Nicht bestanden"). Die Aushändigung des vollständigen Prüfungszeugnisses kann ggf. auch erst später erfolgen. Erfolgt die Prüfung oder Anfertigung der schriftlichen Arbeit erst geraume Zeit nach dem letzten Unterrichtstag, ist im Einzelfall festzustellen, ob in der Zwischenzeit tatsächlich noch von Ausbildung auszugehen ist. Hier ist insbesondere die zeitliche Inanspruchnahme durch die Ausbildung von Bedeutung. Referendare befinden sich regelmäßig in Berufsausbildung, sofern sie den in der für sie maßgebenden Ausbildungsordnung aufgestellten Ausbildungsplan einhalten und echte Unterhaltszuschüsse bzw. Anwärterbezüge erhalten. Für die Zeit von Juli bis Januar haben Sie keinen Anspruch.
Dorothyam 21.03.2013 | 11:30
Danke schon mal für die Aussage. Mein Referendariat beginnt bereist im November. Ich habe nun gefunden, das eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten möglich sind. Dies würde doch hier genau passen?
Jockelam 21.03.2013 | 12:41
Ja, wenn Sie 4 Kalendermonate nicht überschreiten, dann passt das. Der Anspruch würde dann durchgehend bestehen.
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