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Experten-Antwort

Halbwaisenrente/bezahltes freiwilliges Praktikum/Student

von Sch368817.09.2012 | 13:31
2359 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bin ab dem 01.10.2012 eingeschriebener Student und habe einen Anspruch auf Halbwaisenrente die sich bisher auf ca. 240€ belief. Nun absolvier ich zudem ein freiwilliges Praktikum ab dem 01.10.2012 bei dem ich 800€ Brutto verdiene. Könnte Sie mir vorrechnen wie sich meine Rente nun zusammen setzen würde. Mit freundlichen Grüßen sch3688

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim Zusammentreffen von Halbwaisenrente und Arbeitsentgelt ist bei der Einkommensanrechnung grundsätzlich der Vorjahresverdienst zu betrachten. Das laufende Einkommen ist nur dann maßgebend, wenn im Vorjahr kein Entgelt erzielt wurde, oder der laufende Verdienst um wenigstens 10% geringer ist als der durchschnittliche Verdienst im Vorjahr. Um also festzustellen, ob das laufende Einkommen zu berücksichtigen ist, sind Angaben zum Verdienst im Jahr 2011 notwendig.

Für den Fall, dass der laufende Verdienst zu betrachten sein sollte, ergäbe sich folgende Berechnung:

800€ - 40% (Pauschalabzug) = 480 €

Mit 480 € wäre der Freibetrag in Höhe von 494,03 € nicht überschritten, so dass sich kein anrechenbarer Betrag ergäbe. Die Rente wäre ungemindert zu zahlen.

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2 Antworten

miaam 19.09.2012 | 12:31
Hallo Sch3688, bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise während des Praktikums gar keinen Anspruch auf die Rente haben, wenn Sie in dieser Zeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche studieren. Die Einschreibung als Student allein reicht nicht. Sie sollten das unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Rententräger abklären, um Rückforderungen zu vermeiden.
Patscham 19.09.2012 | 20:27
Ja vorgesehen ist, dass die wöchentliche Bearbeitungszeit mehr als 20 Stunden beträgt. Bleibt die Frage wie das nachgewiesen werden soll?!
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