Hallo Alexander,
grundsätzlich steht ein Studium oder eine Promotion einen Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht entgegen. Ob Sie aber dauerhaft die Anspruchsvoraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen, kann ich im Rahmen dieses Forums und unter Berücksichtigung der hier gemachten Angaben nicht beurteilen. Insoweit kann sich Ihnen nur empfehlen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und den zuständigen Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen.