Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Halbwaisenrentenberechtigung

von nicnac25.03.2013 | 18:12
1584 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich beziehe seit ca. 1 Jahr um die 229€ Halbwaisenrente. Ich war bisher in einer geringfügigen Beschäftigung angestellt und habe dazu Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit erarbeitet. Beides zusammen lag allerdings unter € 400 und ich war und bin Student. Jetzt werde ich meine feste Stelle wechseln und werde dort vorraussichtlich 660€ verdienen. Dazu kommt noch ca. 20€ aus selbstständiger Tätigkeit. Selbstverständlich wird jetzt die Rente gekürzt werden. Ich hatte überall etwas von dieser 40% Regelung gelesen?! Meine Frage ist nur, ob auch der komplette Rentenanspruch erlischen kann – oder ist dies durch mein Studium bis 2015 gesichert? Weil dann müsste ich mich zusätzlich auch noch selbst krankenversichern und wäre nicht als Rentner versichert. Vielen Dank schonmal im Voraus. MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.03.2013 | 11:34

Hallo nicnac,

die Waisenrente kann längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt werden, wenn Sie

1. sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden (bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienst auch über das vollendete 27. Lebensjahr) oder

2. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten oder

3. behindert sind und deshalb nicht selbst für sich sorgen können.

Beziehen Sie neben der Waisenrente weitere Einkünfte, werden diese, wenn sie oberhalb eines bestimmten Freibetrages liegen, auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Bei den einzelnen Einkommen wird ein sogenannter prozentualer Pauschalabzug getätigt, um die Leistung auf einen pauschalisierten Nettobetrag zu bringen.

Bei Arbeitsentgelt liegt dieser Pauschalabzug bei 40 %.

Der Freibetrag (West) für die volle Gewährung einer Waisenrente beträgt zurzeit 494,03 Euro (fiktives Netto). Übersteigt Ihr pauschalisiertes Nettoeinkommen diesen Freibetrag, werden vom übersteigenden Teil 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Beispiel :

Arbeitsentgelt brutto: 1000,00 Euro

Pauschalabzug 40 %: 400,00 Euro

fiktives Netto: 600,00 Euro

abzüglich Freibetrag: 494,03 Euro

Netto-EK über Freibetrag: 105,97 Euro

Davon werden 40 % angerechnet: 42,39 Euro.

Um diesen Betrag mindert sich die Waisenrente.

Sofern der Anrechnungsbetrag höher als die Waisenrente ist, kommt es zum vollständigen Ruhen der Waisenrente.

5 Antworten

Jockelam 26.03.2013 | 07:28
Sofern Sie weiterhin studieren und darüber hinaus das 27.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht der Anspruch auf Waisenrente weiterhin. Zum Einkommen: der derzietige Freibetrag bei der Einkommensanrechnung beträgt 494,03 Euro (brutto). Der Teil Ihres Einkommens, der diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40% auf die Rente angerechnet.
Jockelam 26.03.2013 | 14:27
@naja: das Bruttoeinkommen wird dem Freibetrag gegenüber gestellt. Daher die Formulierung.
najaam 26.03.2013 | 14:15
Jockel schrieb

...halt ! War mein Fehler. Streichen Sie alles mit "brutto".

Wieso 'brutto' - der Freibetrag wird aus einem festen Faktor (Halbwaise 17,6) multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West derzeit 28,07 EUR) errechnet!
Jockelam 26.03.2013 | 14:28
...halt ! War mein Fehler. Streichen Sie alles mit "brutto".
Anna S.am 08.04.2013 | 18:24
Gelten für Halbwaisenrentenbezieher ab 1995 die gleichen Pauschalabzüge von 40 Prozent zur Berechnung des fiktiven Nettoeinkommens oder sind es nur 35 Prozent Abzug bei Übergangsregelung ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026