Hallo Jenny ,
eine der Voraussetzung für Ihren Anspruch auf eine Halbwaisenrente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Vaters, ist auch eine Beitragsleistung des Verstorbenen zur gesetzlichen Rentenversicherung von mindestens 60 Monaten.
Im Übrigen schließen wir uns dem Beitrag von Helfer an.