Hallo Marie!
Der Rentenanspruch auf Halbwaisenrente besteht auch während eines Praktikums, wenn für Ihr Studium dieses Praktikum vorgeschrieben ist. Andersfalls liegen die Anspruchsvoraussetzungen für den Rentenanspruch in dieser Zeit nicht vor.
Nach einer Unterbrechung, die länger als 4 Kalendermonate dauert, sollten Sie einen formgerechten Wiedergewährungsantrag für Wiederaufnahme der Rentenzahlung rechtzeitig stellen.
Allerdings bitten wir Sie zu beachten, dass die Halbwaisenrente nach der Vollendung des 18.
Lebensjahres für die Dauer der Schul- oder Berufsausbildung grundsätzlich nur bis zum Ende des Kalendermonats, in dem Sie Ihr 27. Lebensjahr vollenden, weiter- bzw. wiedergewährt wird.