Hallo Samuslav,
während eines Urlaubssemesters steht die anspruchsbegründende Hochschulausbildung nicht im Vordergrund und es können keine Leistungsnachweise o.ä. erbracht werden.
Dadurch steht die Halbwaisenrente währenddessen nicht zu. Wenn das Studium danach wieder aufgenommen wird, kann die Wiedergewährung der Rente beantragt werden.
Leider spielt es für die Rente keine Rolle, ob das Urlaubssemester aufgrund von Krankheit eingelegt wird oder zugunsten von Freizeit.
Wir empfehlen, die Unterbrechung schnellstmöglich dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitzuteilen, um eine weitere Überzahlung der Rente zu vermeiden.
Dort wird in Ihrem konkreten Fall dann auch überprüft, ob die Unterbrechung die Frist von vier Kalendermonaten überschreitet und ein Entziehen der Rente angezeigt ist, oder ob eine Zahlung in der Übergangszeit erfolgen kann.