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Experten-Antwort

Halbweisenrentenanspruch trotz Urlaubssemester

von Samuslav02.12.2024 | 17:42
388 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Ich beantrage gerade ein Urlaubssemester aufgrund von Krankheit. Dieser Antrag betrifft das Laufende Semester vom 1.10.24 bis zum 31.3.25. Ab dieser oder nächster Woche. Habe ich ab dem Zeitpunkt der Genehmigung dann Anspruch auf Halbwaisenrente? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Samuslav,

 

während eines Urlaubssemesters steht die anspruchsbegründende Hochschulausbildung nicht im Vordergrund und es können keine Leistungsnachweise o.ä. erbracht werden.

Dadurch steht die Halbwaisenrente währenddessen nicht zu. Wenn das Studium danach wieder aufgenommen wird, kann die Wiedergewährung der Rente beantragt werden.

 

Leider spielt es für die Rente keine Rolle, ob das Urlaubssemester aufgrund von Krankheit eingelegt wird oder zugunsten von Freizeit.

 

Wir empfehlen, die Unterbrechung schnellstmöglich dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitzuteilen, um eine weitere Überzahlung der Rente zu vermeiden.

Dort wird in Ihrem konkreten Fall dann auch überprüft, ob die Unterbrechung die Frist von vier Kalendermonaten überschreitet und ein Entziehen der Rente angezeigt ist, oder ob eine Zahlung in der Übergangszeit erfolgen kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

SBam 02.12.2024 | 17:46
Nein. Die Unterbrechung darf nicht mehr als 4 Monate betragen.
Samuslavam 02.12.2024 | 18:18
Okay danke, aber gelten die 4 Monate nur im vorlesungszeitraum oder auch in der freien Zeit ? Weil Vorlesungen habe ich nur bis Februar und wenn der Antrag nächste Woche genehmigt wird sind das gerade mal 2,5 Monate ohne Uni.
Schadeam 02.12.2024 | 18:26
Warum ein Urlaubssemester? Warum nicht wegen Krankheit fehlen wenn nötig und notfalls das Semester wiederholen? Wäre vielleicht weniger bürokratisch?
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