Hallo Leonie,
der Gesetzgeber hat vor geraumer Zeit die Einkommensanrechnung auf Waisenrenten abgeschafft. Erwerbseinkommen (z.B. Ausbildungsvergütung, Gehalt aus einem Minijob, Gewinn aus einem Kleingewerbe…) führt mithin nicht zur Kürzung Ihrer Waisenrente.
Nicht dass es für die Beantwortung der Frage wichtig wäre, aber Halbwaisenrenten von 800 € scheinen mir nicht sehr realistisch zu sein.
Aber Sie wissen das natürlich besser. :)
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