Antwort:
Hamburger Model bezeichnet eine stufenweise Widereingliederung nach einer Arbeitsunfähigkeit. Vom Rentenversicherungsträger kann eine stufenweise Wiedereingleiderung mit Übergangsgeld nach einer medizinischen Rehabilitationsleistung gewährt werden. Da bis zum Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung Arbeitsunfähigkeit vorliegen muss, kann in diesem Zeitraum kein Erholungsurlaub genommen werden.
Grundsätzlich informiert die Rehabilitationseinrichtung über diese Leistung. Die Informationsformulare sind jedoch auch im Internet unter - G832 Rentenversicherung - zu finden.
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