Ich rate Ihnen zu einem Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die für Ihren Wohnort zuständige Beratungsstelle können Sie hier auf www.ihre-vorsorge.de über den Link "Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung" finden. Dort kann man Ihnen auch mehr Informationen zu der von Ihnen gewünschten Rente anhand Ihres Versicherungskontos usw. geben und Sie können dort auch gleich Ihren Antrag aufnehmen lassen.
Das ist wohl so. Jonny und W*lfgang haben beide viel Zeit. Sie sollten zusammenziehen. Bei gleichem Hobby und gegen die Einsamkeit eine ideale Kombination.Achwas ...ein Vollzitat mit einer Einsatz-NON-Sachaussage garniert - *herrlich, wie man damit die *Zeit verplempern kann ...werdet Ihr beide für ein Remake der Muppetshow/Waldorf & Statler https://www.youtube.com/watch?v=j40o9bDxeP0&list=RDgyPNRNTSbmo&i… aufgezeichnet? Nunja, jeder hat sein Hobby ;-) @ Hamsterapfel: User Jonny hat Ihre Nachfrage bereits eindrucksvoll ergänzt, welche Faktoren bei dieser 'Flexirente' eine Rolle spielen können - sehr vielschichtig. Wenn es nur um Fragen des Rentenrechts geht, kriegt man das als Berater auch mit dem spitzen Bleistift hin - und Jonny hat da einen ganz spitzen, das muss man ihm lassen :-)) @ Hamsterapfel "Hallo W°lfgang, musste Ihre Antwort mehrmals durchlesen bis ich ungefähr erahnt habe um was es geht. Bin wirklich dran mal gegen zu rechnen wie es aussehen würde bei einem Rentenbeginn ab 01.07.2019. Wäre es möglich den zweiten Absatz noch etwas genauer zu beschreiben/erklären. Besonders ab "Bloß keine Teilrenten-Auszahlung in 2019......" Schon mal im Voraus herzlichen Dank dafür." Ich bleibe jetzt in diesem Beitrag, daher nachgehende Antwort hier. War nur ein steuerrechtlicher Gedanke, dass wenn in 2019 nochmal Rente ontop auf Ihr bereits die Progressionsgrenze überschrittenes Einkommen kommt, Sie die die Rente in 2019 auch entsprechend hoch 'nachversteuern' müssen - anders in 2020 bei Auszahlung der Teilrente, wo die Progressionsgrenze durch Ende der Beschäftigung wohl deutlich unterschritten wird. @Jonnny gab dazu bereits den Tipp, vielleicht in 2019 noch die "Ausgleichszahlung bei Rentenminderung" zu nutzen, um die Steuerlast in 2019 abzusenken. ABER, das sind nur Gedanken zur Steuer /zur Verteilung von möglichen Rentenbeiträgen/Ausgleichszahlung /und zur 'Steuerung' des richtigen Zeitpunkts für eine Rentenauszahlung, die kann nur ein Steuerberater in die richtigen Bahnen lenken ... Gruß w. PS: 'Flexirente' ist so was von komplex - im einfachsten Fall nehmen Sie halt ein paar T € Rente mit (01.07.2019 halte ich auch 'gefühlt' für den besten Einstieg/ein paar Fälle hatte man ja schon/grundsätzlich bestes Ergebnis, siehe auch @Jonny ...zahlen ein wenig mehr an Steuern nach - ansonsten brauchten Sie ein vernetztes Berater-Team aus beiden Bereichen ;-) PPS: soll ich es kurz/einfach zusammenfassen? Gehen Sie einfach zum 01.07.2019 in die Flexirente ...und lassen Sie den Einkünften Ihren Lauf. Unterm Strich haben Sie mittelfristig mehr, als vor der Flexirentenregelung überhaupt möglich war :-)) Und, Ihr DRV-Berater wird wenig begeistert sein, wenn Sie ihn mit all diesen Erkenntnissen konfrontieren *gg
Eine, für mich auf jedenfall, spannende Frage habe ich noch:
Wenn ich also am 01.07.2019, also 8 Monate früher, in Rente gehe habe ich (8 x 0,3%) 2,4 % Abschläge.
Wenn ich aber weiter voll arbeite und mir monatlich der Höchstsatz an Rentenbeitrag weiter abgezogen wird bzw. dann der RVA zufließt, erhöht sich dann meine Rente um 0,5% pro Monat.
Oder wie werden diese zusätzliche Beiträge angerechnet?
Alternative 1: Rente + Hinzuverdienst
Die Rente wird ab JUL 2019 mit 2,4% Abschlag beansprucht. Ohne jeglichen Hinzuverdienst beträgt sie dann im Beispiel 2448 €. Mit Tantiemenzahlung erst nach FEB 2020 aber mit Hinzuverdienst von 6900 € (davon 6700 € zu versichern) gibt es eine Teilrente in Höhe von zunächst 1278 € in 2019 und 2198 € im JAN und FEB 2020.
Ab MRZ 2020 kommen dann noch 44 € für den versicherten Hinzuverdienst von 53600 € hinzu. Da dieser Rententeil nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird, gibt es keine Abschläge, aber auch keine Zuschläge, wie Sie offenbar meinen.
Die Rente (ohne die 44 €) enthält aber noch immer den 2,4 % Abschlag. Er wird allerdings gemindert, weil Sie ja in den 8 Monaten nur eine Teilrente in Anspruch genommen haben.
Für die nicht in Anspruch genommenen Teile gibt es noch einen Zuschlag, dessen Höhe sicherlich die dreimalklugen Mitkommentatoren, spätestens aber (hoffentlich) der offizielle Berater erläutern können.
Langfristig verzichten Sie dann auf monatlich 37 €, haben aber bis zur Regelaltersgrenze schon 12.064 € in Anspruch genommen, d.h. ab Alter 92 + 9 Monate wird es zu einem Verlustgeschäft.
Alternative 2: keine Rente nur Verdienst
Wenn Sie die Regelaltersrente erst ab MRZ 2020 in Anspruch nehmen, dürfte diese 2552 € betragen.
Alles natürlich brutto vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern.
Hallo Jonny, vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Zeit die Sie sich für meine Fragen genommen haben. Melde mich wieder wenn ich vom Beratunstermin zurück bin.Eine, für mich auf jedenfall, spannende Frage habe ich noch: Wenn ich also am 01.07.2019, also 8 Monate früher, in Rente gehe habe ich (8 x 0,3%) 2,4 % Abschläge. Wenn ich aber weiter voll arbeite und mir monatlich der Höchstsatz an Rentenbeitrag weiter abgezogen wird bzw. dann der RVA zufließt, erhöht sich dann meine Rente um 0,5% pro Monat. Oder wie werden diese zusätzliche Beiträge angerechnet?Alternative 1: Rente + Hinzuverdienst Die Rente wird ab JUL 2019 mit 2,4% Abschlag beansprucht. Ohne jeglichen Hinzuverdienst beträgt sie dann im Beispiel 2448 €. Mit Tantiemenzahlung erst nach FEB 2020 aber mit Hinzuverdienst von 6900 € (davon 6700 € zu versichern) gibt es eine Teilrente in Höhe von zunächst 1278 € in 2019 und 2198 € im JAN und FEB 2020. Ab MRZ 2020 kommen dann noch 44 € für den versicherten Hinzuverdienst von 53600 € hinzu. Da dieser Rententeil nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird, gibt es keine Abschläge, aber auch keine Zuschläge, wie Sie offenbar meinen. Die Rente (ohne die 44 €) enthält aber noch immer den 2,4 % Abschlag. Er wird allerdings gemindert, weil Sie ja in den 8 Monaten nur eine Teilrente in Anspruch genommen haben. Für die nicht in Anspruch genommenen Teile gibt es noch einen Zuschlag, dessen Höhe sicherlich die dreimalklugen Mitkommentatoren, spätestens aber (hoffentlich) der offizielle Berater erläutern können. Langfristig verzichten Sie dann auf monatlich 37 €, haben aber bis zur Regelaltersgrenze schon 12.064 € in Anspruch genommen, d.h. ab Alter 92 + 9 Monate wird es zu einem Verlustgeschäft. Alternative 2: keine Rente nur Verdienst Wenn Sie die Regelaltersrente erst ab MRZ 2020 in Anspruch nehmen, dürfte diese 2552 € betragen. Alles natürlich brutto vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern.
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