Hallo JürgenH,
im Rahmen des § 68 SGB IX sind Fachschulabschlüsse in der Regel in der Qualifikationsgruppe 2 einzuordnen.
Die Vorlage der Nachweise über alle beruflichen Abschlüsse und ein Hinweis auf die Fortbildung, ist die Grundlage für die Entscheidung zur Einstufung in die Qualifikationsgruppe.