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Handwerkerpflichtversicherung 18 Jahre

von Raschke Jürgen18.01.2012 | 23:04
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit kurzem 64 Jahre (Jan.1948) und seit 5 Jahren als Handwerksmeister (Einzelfirma) versicherungspflichtig, weil ich nur 10 Jahre als Angestellter nachweisen kann. Eine freiw. Versicherung mit Mindestbeiträgen für 8 Jahre wird nicht anerkannt bzw. angerechnet. Das Beitragzahlen (ca. 6000 p.a.) fällt sehr schwer (noch 2 Kinder in Ausbildung) und erhöht meine Rente ( lt. Mitteilung 490.--E) nur um ca 100.--/mtl (bei rund 40.000 E Beitragszahlung bis 65 Jahre!) Frage: kann ich z.B. ab sofort Rente beantragen (mit 64 und mit Abzügen) und was ist dann mit den noch fehlenden Beitragszahlungen für ca 3 Jahre, bis die 18 Jahre voll wären? Danke.

4 Antworten

Schadeam 19.01.2012 | 07:41
Ergänzung zu KSC: Wäre eine Rente schon möglich dürften Sie daneben nur 400 Euro Gewinn im Monat erzielen. Sie müssten dann Ihren Betrieb aufgeben oder entsprechend einschränken. Dann zahlen Sie keine Handwerkerbeiträge mehr, wovon leben Sie aber dann? Ab 65+2 sind Sie als Bezieher der Regelaltersrente versicherungsfrei und brauchen keine Handwerkerbeiträge mehr bezahlen.
KSCam 19.01.2012 | 06:24
Nein, für die Rente ab 63 bräuchten Sie 35 Versicherungsjahre. Die haben Sie nicht. Für die AR nach Arbeitslosigkeit sind die Voraussetzungen auch nicht gegeben (ein Jahr alo....). Und erwerbsgemindert (also so krank, dass Sie nicht mehr arbeiten können,) scheinen Sie nicht zu sein. Sie werden wohl bis zur Regelaltersrente (65+2) warten müssen;
oder soam 19.01.2012 | 07:46
Da das Gesetz 'Pflichtbeiträge' fordert zählen die freiwilligen Beiträge zur möglichen Befreiung eben nicht mit. Von 48 möglichen Jahren haben 10 im Angestelltenverhältnis verbracht und sich 8 Jahre feriwillig versichert - was war denn in den restlichen 30 Jahren?! Bei einem Einkommen von 500 EUR/Monat zahlen Sie auf Antrag ja nur 98 EUR im Monat - mit geringerer Steigerung der Anwartschaften. Und: verdient heute ein abh. Beschäftigter 32.446 EUR brutto, so zahlen er und sein AG 6.359,42 EUR/Jahr. Geschieht dies 45 Jahre lang, dann kommen 286.173,72 EUR an Einzahlung zusammen - mit einer Anwartschaft von (Gegenwert heute): 1.236,15 brutto bzw. 1.110,68 EUR/netto.
-am 19.01.2012 | 08:37
Guten Morgen, wie in den vorhandenen Beiträgen schon teilweise erläutert, besteht als Handwerker, der in die Handwerksrolle A eingetragen ist, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Befreiung von dieser ist nur möglich, wenn bereits mindestens 18 Jahre (216 Kalendermonate) Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Freiwillige Beiträge würden in diesem Fall nicht berücksichtigt werden. Demensprechend besteht in Ihrem Fall die Plicht zu Beitragszahlung als Handwerker bis zum Lebensalter von 65 Jahre und 2 Monate wenn Sie denn Ihre Tätigkeit auch bis dahin ausüben. Ein Rentenvorbezug, gegebenfalls auch unter inkaufnahme von Abschlägen käme aufgrund fehlender Voraussetzungen gemäß Ihren Angaben nicht in Frage. Ich würde aber empfehlen, ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Rentenberatungsstelle in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen.
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