Hallo,
es ist schwierig in diesem Forum zu einem solchen Sachverhalt ohne Akteneinsicht eine Stellungnahme abzugeben. In allen Fällen, in denen sich ein Versicherter auf eine Aussage der Deutschen Rentenversicherung verlassen und danach eine Vermögensdisposition getroffen hat, muß im Rahmen einer Entscheidung der Rentenversicherung auch Ermessen ausgeübt werden. Wir können nur empfehlen, im Rahmen eines Widerspruchs darauf hinzuweisen. Letztendlich bleibt auch noch die Möglichkeit gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht zu klagen.