Eine eindeutige Stellungnahme zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist nicht möglich. Zunächst ist über die zuständige Handwerkskammer zu klären, ob die sogenannte Altgesellenregelung Anwendung findet, d.h. es wird dort in einem eigenen Verfahren geprüft, ob eine Friseurin mit langjähriger Berufserfahrung in die Handwerksrolle einzutragen ist.
Im Falle einer Eintragung in die Handwerksrolle, besteht Versicherungspflicht. Eine Beendigung der Versicherungspflicht ist frühestens nach der Zahlung von 216 Kalendermonaten Pflichtbeiträge (einschließlich der vor der Selbständigkeit zurückgelegten Zeiten) möglich.
Grundsätzlich muss als versicherungspflichtige Gewerbetreibende in einem Handwerksbetrieb bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der Selbständigkeit mindestens der halbe Regelbeitrag in Höhe von derzeit 243,78 EUR mtl. (= Bezugsgröße des Jahres 2007 von 29.400,00 EUR x 19,90 % : 12 Monate : 2) gezahlt werden. Stattdessen kann aber auch der Regelbeitrag in Höhe von derzeit 487,55 EUR mtl. (= Bezugsgröße des Jahres 2007 von 29.400,00 EUR x 19,90 % : 12 Monate) gezahlt werden.
Bei Nachweis eines von der Bezugsgröße abweichenden Arbeitseinkommens aus Gewerbebetrieb können auch einkommensgerechte (niedrigere bzw. höhere) Pflichtbeiträge gezahlt werden (Bsp.: Gewinn des Jahres 2007 beträgt 4.860,00 EUR x 19,90 % : 12 Monate = 80,60 EUR mtl. Pflichtbeitrag). Der Nachweis ist grundsätzlich durch den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes zu führen. Da für die Zeit ab der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in der Regel noch kein Einkommensteuerbescheid ergangen sein kann, ist das Arbeitseinkommen auf sonstige Weise nachzuweisen (z.B. gewissenhafte Selbstschätzung, Bescheinigung des Steuerberaters).
Zusätzlich möchten wir noch auf unsere Info-Broschüre "Die gesetzliche Rente: Gut gesichert in die Selbständigkeit" hinweisen, die unter http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/gesetzliche__rente__vorteil__f_C3_BCr__handwerker__und__selbst_C3_A4ndige.html abgerufen werden kann.