Hallo nichtwissen,
die Bundesregierung hat einen Entwurf für den Bundeshaushalt 2011 sowie einen Finanzplan bis zum Jahr 2014 vorgelegt. Im Zuge dessen plant die Regierung auch die Abschaffung des Zuschusses an die Rentenversicherung bei Empfängern von Arbeitslosengeld II Leistungen.
Diese Gesetze müssen jedoch erst im Bundestag beschlossen werden und in Kraft treten. Erst nach Vorlage der gesetzlichen Grundlagen kann die Deutsche Rentenversicherung eine Beratung und Empfehlung bezüglich der Arbeitslosigkeitszeiten geben.