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Experten-Antwort

Hartz IV und nun bei der KSK (Beiträge zur Rentenversicherung)

von Theod.27.11.2011 | 18:39
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2 Antworten

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Rückwirkend bin ich ab dem 14.01.2011 Mitglied bei der Künstlersozialkasse (KSK) und muss nun für diesen Zeitraum Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen. Neben meinen selbständigen Einnahmen bezog ich jedoch auch Untersützung vom Jobcenter. Früher konnte man die Beiträge zur Rentenversicherung auffordern und weiterbezahlen. Würden nun die Beiträge zur Rentenversicherung komplett gestrichen und ich muss sie nun selber entrichten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Bezug von Arbeitslosengeld II begründet ab dem 01.01.2011 keine Versicherungspflicht mehr, sondern wird eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 SGB VI.

Ausgeschlossen von der Berücksichtigung der Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II als Anrechnungszeit sind zudem die Bezieher von Arbeitslosengeld II, die gleichzeitig versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungspflichtig selbständig tätig sind. Folglich führt Ihre Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse ab dem 14.01.2011 dazu, dass der Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden kann. Zeitgleich fließen über die Künstlersozialkasse Beiträge in die Rentenversicherung, so dass für Sie keine Lücke entsteht. Eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen neben Pflichtbeiträgen ist nicht möglich.

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1 Antworten

B´sonam 29.11.2011 | 11:39
Wenn sie als selbst. Künstler Mitglied bei der KSK sind, dann kommen sie um eine eigene Beitragszahlung nicht herum. Vom jobcenter werden seit Januar 2011 keinerlei Beiträge mehr entrichtet.
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