Hallo Liebig,
zwar ist es korrekt, dass dem Gutachter keine gesetzliche Frist gesetzt ist, innerhalb der Ihr Gutachten erstellt werden muss.
Jedoch wird er vom sozialmedizinischen Dienst nach einer gewissen Zeit erinnert bzw. um Sachstandsmitteilung gebeten.
Wir empfehlen, sich mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und nach dem aktuellen Stand sowie der weiteren Vorgehensweise zu fragen. Es ist genau so in deren Sinne, eine rechtzeitige Entscheidung über die Weitergewährung der Rente zu erhalten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.