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Experten-Antwort

Hat der Gutachter eine Frist bis wann er sein erstelltes Gutachten abliefern muß.

von Liebig02.12.2024 | 15:27
576 Ansichten
4 Antworten
Hallo,ich beziehe seit 6 Jahren Rente wegen voller Erwerbsminderung, und war am 0.4.11.2024 beim psychiatrischen Gutachter zwecks erneuter Verlängerung,da meine Rente zum 31.12.2024 ausläuft.Die Rentenversicherung hat bis jetzt kein Gutachten erhalten.Ich bin psychisch total am Ende vor Angst.Wie lange hat ein Gutachter Zeit sein psychiatrisches Gutachten zu erstellen?Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.12.2024 | 07:19

Hallo Liebig,

 

zwar ist es korrekt, dass dem Gutachter keine gesetzliche Frist gesetzt ist, innerhalb der Ihr Gutachten erstellt werden muss.

Jedoch wird er vom sozialmedizinischen Dienst nach einer gewissen Zeit erinnert bzw. um Sachstandsmitteilung gebeten.

 

Wir empfehlen, sich mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und nach dem aktuellen Stand sowie der weiteren Vorgehensweise zu fragen. Es ist genau so in deren Sinne, eine rechtzeitige Entscheidung über die Weitergewährung der Rente zu erhalten.

3 Antworten

Schadeam 02.12.2024 | 15:43
Da gibt es keine Fristen, der Gutachter fertigt seinen Bericht (hoffentlich) sobald es ihm zeitlich möglich ist. Ihr Gutachten ist sicherlich nicht seine einzige Aufgabe, die er zu erledigen hat.
Anneam 02.12.2024 | 16:31
Ich war am 14 November bei einem physiologischen Gutachter, er meinte zum Schluß das das Gutachten in 4 Wochen beim Gericht wäre, einklagen tust du ja die Erwerbsminderungsrente nicht, also wie gesagt ein Gutachter hat Zeit, er bekommt keine Fristen gesetzt Vielleicht klappt es ja das du dieses Jahr noch bescheid bekommst, diese physiologischer Gutachten sind auch sehr aufwendig Viel Glück
Maximiliane am 03.12.2024 | 08:40
Warum haben Sie Angst? Wollen Sie unter keinen Umständen arbeiten gehen? Da hab ich eine Überraschung für Sie: machen andere auch,arbeiten gehen
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