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Experten-Antwort

Hat die Rentenstelle die Pflicht einen Antrag zu bearbeiten?

von Gemeinde09.02.2023 | 10:16
395 Ansichten
5 Antworten

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SGB I § 16 und § 93 SGB IV sagen, dass eine Rentenstelle Anträge anzunehmen hat. Hat die sie auch zu bearbeiten? Gibt es dazu eine Rechtsverordnung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gemeinde,

wie Sie bei Ihrem Praktikum bestimmt noch feststellen werden, nimmt die Gemeinde die Anträge nur an bzw. auf und leitet sie an den zuständigen Leistungsträger, als den Träger der Deutschen Rentenversicherung, weiter.

Dort werden die Anträge im Rahmen der eigenen Zuständigkeit bearbeitet und es wird über die Anträge entschieden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Sonichtam 09.02.2023 | 10:43
Hierbei ist zwischen antragsaufnehmender Stelle, also Versicherungsämter, Auskunfts- und Beratungsstellen, etc. und dem tatsächlichen Leistungsträger, in diesem Fall die DRV, zu unterscheiden. Die Versicherungsämter sind nach § 16 SGB I und 93 SGB IV verpflichtet einen Antrag aufzunehmen. Sie leiten diesen dann an die zuständige Stelle, den Leistungsträger weiter. Die Leistungsträger sind nach § 17 SGB I dazu "verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleitungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält [...]" Daraus ergibt sich, dass sie die Anträge bearbeiten müssen, da sonst die zustehende Leistung nicht erbracht wird.
Mondkindam 09.02.2023 | 10:28
Wie bitte soll denn das Versicherungsamt bei der Gemeinde den Rentenantrag bearbeiten können? Dort ist der Antrag nur aufzunehmen und an die DRV weiter zu leiten.
Gemeindeam 09.02.2023 | 10:38
das war eine allgemeine Frage. Ich mache gerade mein Praktikum hier in der Gemeinde und es ist meine Aufgabe dies herauszufinden.
W°lfgangam 09.02.2023 | 21:36
Wie bitte soll denn das Versicherungsamt bei der Gemeinde den Rentenantrag bearbeiten können? Dort ist der Antrag nur aufzunehmen und an die DRV weiter zu leiten.
das war eine allgemeine Frage. Ich mache gerade mein Praktikum hier in der Gemeinde und es ist meine Aufgabe dies herauszufinden.
Hallo Gemeinde, Literatur hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Verwa… mit mehr Inhalt hier: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&… Alternativ via "Aufsatz Gemeinde und Stadt 4-2013" über die Suchmaschine Ihrer Wahl. Gruß w.
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