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Experten-Antwort

Hat eine Heirat oder / und Kind´s geburt einfluß auf meine volle EM Rente?

von Oliver23.06.2013 | 10:55
2427 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hier erstmal ein paar daten über mich bin in Sachsen geboren und Lebe auch hier und bin 29 Jahre alt die daten sind wegen denn einfluß zur meiner berechnung von meiner Rente wichtig habe meine Lehre beendet und bin dann zum bund und bin entlassen worden wegen Krankheit und dann bin ich nach kurzer zeit in EM Rente gegangen und ich bekomme seit 5 Jahren EM Rente. Ich habe eine Freundin sie geht arbeiten und wir kommen mit meinen und Ihren lohn über die runden kann leider nicht´s dazuverdienen weill das meine Krankheit nicht zulassen will. Außer dem bin ich 80% Schwerbehindert. bekomme noch ein bisschen Geld vom Grundsicherungsamt. Meine Freundin hat mich letzten´s gefragt ob wir nicht Heiraten wollen und Kinder haben wollen (war ziehmlich geschockt :-) ) und da habe ich mir erstmal gedanken gemacht wie das über haupt einfluss auf meine Rente nehmen kann weill Ein Kind zu erziehen ist schon eine große verantwortung und kostspielige angelegenheit und eine Heirat na ja sie möchte es halt gerne aber wieder zum Thema haben diese Lebens ereignisse einfluß auf meine EM Rente und Später mal vieleicht einfluß auf meine Altersrente (ich gehe mal davon aus das wegen meiner Krankheit ich weiter EM Rente bekomme und irgendwann sie in eine Altersrente übergeht)? Und wenn ja welche?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zeiten der Kindererziehung führen für Mütter und Väter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Versicherungspflicht, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und gewöhnlich auch dort mit ihm leben. Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund.

Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat.

Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll

der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Er klärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.

Kindererziehungszeiten würden sich bei Ihnen aber erst bei einem späteren Versicherungsfall( z.B. Altersrente) auswirken.

Eine Heirat wirkt sich auf Ihre eigene Versichertenrente nicht aus, es kann ggf. ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Witwe , Waise/n)) entstehen.

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9 Antworten

alg2am 23.06.2013 | 13:14
heiraten Kinder nicht machen. als Mann bist du der absolute Verlierer wenn es schief geht. als schwerbehinderter steigt deine erwerbsobliegenheit wegen der unterhaltspflicht egal wie krank du bist.
Rentneram 23.06.2013 | 17:29
Was Deine EM-Rente betrifft,wenn die weiter läuft bis zur Altersrente wegen Schwerbehg 50% dann ist es gut,die Rentenhöhe bleibt die gleiche+Rentenanpassung,es ist ja deine Rente. Du scheinst ein anderes Problem zu haben,was berechtig ist!!!!!!! Denn von Liebe wird man nicht satt!!!!!! Eins muss Dir klar sein,wenn ihr zusammen ein Haushalt führt werdet ihr zusammen veranlagt,deine Freundin bekommt Alg2 DANN BIESTE MIT DABEI UND SEIT EINE BG
=//=am 24.06.2013 | 13:39
Also auf die EM-Rente oder spätere Altersrente hat eine Hochzeit und die Geburt eines Kindes absolut keinen Einfluss. Weshalb sollte es auch so sein? Es gibt natürlich viele andere Dinge, über die Sie nachdenken sollten: 1. sollten Sie sich nicht in eine Ehe "drängen" lassen, ob mit oder ohne Kind, 2. sollte die finanzielle Frage genauestens überlegt werden. Ihre Freundin geht JETZT arbeiten, aber wenn sie ein Kind bekommt, fällt dieser Verdienst ja - wenigstens für eine längere Zeit - weg. Es sei denn, Sie werden "Hausmann". Schreiben Sie sich ALLE Für und Wider auf und prüfen Sie genauestens, ob Sie bereit und gesundheitlich in der Lage sind, die Verantwortung für die ganze Familie zu tragen, wenn irgendetwas schief geht - und zwar nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Also mein Tipp: Lassen Sie sich zu nichts drängen, wozu Sie (innerlich) nicht bereit sind. Sie werden dann nicht des Lebens froh, wenn es schief geht. Warum muss es denn unbedingt eine Heirat sein? Sie können doch auch so mit der Freundin zusammenleben und wenn Sie irgendwann bereit für die Ehe und/oder Familie sind, dann können Sie es immer noch tun. Sie sind doch noch sooooo jung! ;-)
Schwerbehindertam 24.06.2013 | 14:42
Hallo Oliver, ich kann dir als schwerbehinderter nur empfehlen, lass das bleiben. Ich stand vor 20 Jahren vor der gleichen Frage. Leider bin ich ihrem Drängen nachgekommen. Nach 2 Kindern kam die Scheidung. Fast 20 Jahre mußte ich Unterhalt zahlen. Ich bin sogar 100% schwerbehindert, aber das interessiert dann niemanden. Für mich fast 20 Jahre purer Horror. Gerichtsvollzieher, Pfändungen, Jugendamtterror, Erwerbspflicht, Existenzminimum. Gruss Schwerbehindert
Realistam 24.06.2013 | 15:37
Irgendwann wird sie Dir das Messer an die Kehle setzen: "Wenn nicht Du, dann der Nächstbeste" Innere Biouhr Frau....... Bleibe hart und sage dann TSCHÜSS !
Alltagsbegleiteram 26.06.2013 | 10:08
Falls Sie heiraten könnte es für Sie beide finanziell enger werden. Sie schreiben, dass Sie Ihre Erwerbsminderungsrente mit Grundsicherung nach dem SGB XII aufstocken. Falls Ihre Freundin bisher nicht zur sogenannten Bedarfsgemeinschaft gezählt und deren Einkommen also nicht in die Bedarfsberechnung einbezogen wurde, wird sich das bei einer Heirat automatisch ändern, sofern Sie dann in einem Haushalt zusammenleben werden. Das wird übrigens auch geschehen, wenn Sie als unverheiratete Partner länger als ein Jahr zusammenleben. Wahrscheinlich werden Sie dann also keine Sozialleistungen nach dem SGB XII mehr erhalten: Es wird dann nämlich Ihr gemeinsamer Bedarf aufgrund des im SGB XII festgelegten Existenzminimums errechnet. Der Regelsatz für zusammenlebende Erwachsene beträgt dabei jeweils nur 90% des Regelsatzes für Alleinstehende. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft für als angemessen anerkannten Wohnraum: Als angemessen gelten für zwei Personen 60 qm Wohnfläche bei einer Nettokaltmiete von (je nach Region) 4,- Euro bis 6,- Euro pro qm. Da Ihr gemeinsames Einkommen zugrundegelegt wird, werden Ihre Rente und das Einkommen Ihrer Ehefrau von dieser Summe abgezogen werden (es gibt einen kleinen Versicherungsfreibetrag). Auch eventuell vorhandenes Vermögen Ihrer Ehefrau wird den Vorschriften des SGB XII entsprechend angerechnet werden.
Sonniam 27.06.2013 | 11:29
Hallo. Ich finde es bitter wenn man nur aus Berechnung nicht Heiratet weil man dann Grundsichrung oder Hartz 4 verliert.Natürlich wird es nicht einfach für die Beiden aber das Ende schon sehen obwohl die noch nichtmal verheiratet sind hört sich so an das ein Behinderter nicht Heiraten sollte .Die Partnerin wird sich dann wohl auch überlegt haben das sie dann weiterhin fürs Einkommen auf kommen muß. Wer ist dann der Benachteiligte ? Die Frau jawohl und nicht der Behinderte Mann.Heute ist es ja schon so das Beide das Sorgerecht erhalten auch wenn man nicht verheiratet ist.Er könnte ja dann den Haushalt führen. Vielleicht kann es ja sein das er trotz Behinderung durch das Familienleben so motiviert wird das er sogar noch etwas Arbeiten gehen kann.Er ist noch jung und da kann sich vieles ändern.Er hat ja uns nicht wissen lassen auf was die Behinderung besteht und es gibt viele die auch damit noch arbeiten können,wenn auch nur Stundenmäßig. Ich würde Ihn das wünschen denn ich kann sehr gut beurteilen wie es ist wenn man einen Partner hat der trotz Behinderung zu einen steht.Warum alles so schwarz sehen. Wir waren schon 5 Jahre Zusammen als wir Heirateten und es war klar das ich auf Haubtgrund eines Arbeitsunfalles und meiner Körperlichen Beschwerden nicht mehr Arbeiten konnte.Geheiratet haben wir ein Jahr nach den Arbeitsunfall und ich habe es mir reichlich durch den Kopf gehen lassen ob ich überhaubt zustimmen kann.Mein Mann ist zudem auch noch 17 Jahre jünger und nun habe ich zu meinen Enkeln noch einen 10 Jährigen Stiefsohn bekommen. Er hat dann die bessere Steuerklasse wegen der Abzüge erhalten und macht sogar am Wochenende mal Überstunden weil es sich da lohnt. Es ist zwar nicht einfach mit meiner kleinen Rente ,eher für mich vom Kopf ,hatte ja vorher noch Vollzeit Arbeiten können und haben eigentlich auch Einbussen aber wenn man zusammenhält geht sowas auch gut.Er hat mir nie vor gehalten das er ja haubtsächlich für unseren Unterhalt aufkommt dafür bin ich aber ZUhause und er bekommt immer was lecker zum Essen u8nd wenn es mir mal nicht gut geht ist auch mal drin das wir uns was bestellen können und das ohne irgendwelche Zuschüsse.Er kann sogar sein Hobby das darten noch nachgehen denn einen Ausgleich bei soviel Arbeit braucht er schließlich auch. Vorteile haben wir nur bei der ZUzahlung bei der Krankenkasse da wurde er mit mir auf die 1 % weil ich chronisch Krank bin eingestuft. Mittlerweile bin ich soweit trotz meiner Behinderung von derzeit noch 50% auch noch was mit zuverdienen und wenn es nur 450 Euro sind. Ich würde es den Beiden wünschen wenn die meinen zusammen bleiben zu wollen das die das auch schaffen denn sonst dürfte ja kein Behinderter mehr Heiraten oder verheiratet bleiben wenn man nur schwarz sieht. LG SONJA
Legal Higham 27.06.2013 | 12:11
Zitat von Sonni anzeigenausblenden
Sonni schrieb

Hallo.

Ich finde es bitter wenn man nur aus Berechnung nicht Heiratet weil man dann Grundsichrung oder Hartz 4 verliert.Natürlich wird es nicht einfach für die Beiden aber das Ende schon sehen obwohl die noch nichtmal verheiratet sind hört sich so an das ein Behinderter nicht Heiraten sollte .Die Partnerin wird sich dann wohl auch überlegt haben das sie dann weiterhin fürs Einkommen auf kommen muß.

Wer ist dann der Benachteiligte ? Die Frau jawohl und nicht der Behinderte Mann.Heute ist es ja schon so das Beide das Sorgerecht erhalten auch wenn man nicht verheiratet ist.Er könnte ja dann den Haushalt führen.

Vielleicht kann es ja sein das er trotz Behinderung durch das Familienleben so motiviert wird das er sogar noch etwas Arbeiten gehen kann.Er ist noch jung und da kann sich vieles ändern.Er hat ja uns nicht wissen lassen auf was die Behinderung besteht und es gibt viele die auch damit noch arbeiten können,wenn auch nur Stundenmäßig.

Ich würde Ihn das wünschen denn ich kann sehr gut beurteilen wie es ist wenn man einen Partner hat der trotz Behinderung zu einen steht.Warum alles so schwarz sehen.

Wir waren schon 5 Jahre Zusammen als wir Heirateten und es war klar das ich auf Haubtgrund eines Arbeitsunfalles und meiner Körperlichen Beschwerden nicht mehr Arbeiten konnte.Geheiratet haben wir ein Jahr nach den Arbeitsunfall und ich habe es mir reichlich durch den Kopf gehen lassen ob ich überhaubt zustimmen kann.Mein Mann ist zudem auch noch 17 Jahre jünger und nun habe ich zu meinen Enkeln noch einen 10 Jährigen Stiefsohn bekommen.

Er hat dann die bessere Steuerklasse wegen der Abzüge erhalten und macht sogar am Wochenende mal Überstunden weil es sich da lohnt.

Es ist zwar nicht einfach mit meiner kleinen Rente ,eher für mich vom Kopf ,hatte ja vorher noch Vollzeit Arbeiten können und haben eigentlich auch Einbussen aber wenn man zusammenhält geht sowas auch gut.Er hat mir nie vor gehalten das er ja haubtsächlich für unseren Unterhalt aufkommt dafür bin ich aber ZUhause und er bekommt immer was lecker zum Essen u8nd wenn es mir mal nicht gut geht ist auch mal drin das wir uns was bestellen können und das ohne irgendwelche Zuschüsse.Er kann sogar sein Hobby das darten noch nachgehen denn einen Ausgleich bei soviel Arbeit braucht er schließlich auch.

Vorteile haben wir nur bei der ZUzahlung bei der Krankenkasse da wurde er mit mir auf die 1 % weil ich chronisch Krank bin eingestuft.

Mittlerweile bin ich soweit trotz meiner Behinderung von derzeit noch 50% auch noch was mit zuverdienen und wenn es nur 450 Euro sind.

Ich würde es den Beiden wünschen wenn die meinen zusammen bleiben zu wollen das die das auch schaffen denn sonst dürfte ja kein Behinderter mehr Heiraten oder verheiratet bleiben wenn man nur schwarz sieht.

LG SONJA

Hallo Sonja, es ist herzerfrischend Ihre positive Einstellung zum Leben zu lesen. Weiter so.
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