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Experten-Antwort

Hat man neben Minijob und Gewerbe trotzdem anspruch auf die Halbweisenrente!

von Marc10.12.2024 | 17:40
182 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Ich besuche aktuell noch die Schule und verdiene nebenbei durch einen Minijob und schuhe verkaufen ein bisschen dazu. Zudem bekomme ich noch nebenbei Halbweisenrente und dazu meine Frage, ob wenn ich noch ein Gewerbe für meine Schuhe aufmachen würde, meine Halbweisenrente sinken oder mir gestrichen werden könnte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2024 | 08:37

Guten Morgen, Marc,

 

die Halbwaisenrente wird nach dem 18. Lebensjahr bis maximal zum 27. Lebensjahr der Waise gezahlt, solange sie sich in einer Ausbildung befindet. Für die Ausbildung muss ein zeitlicher Aufwand von mehr als 20 Wochenstunden gegeben sein.

Ein daneben erzielter Verdienst spielt keine Rolle.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 10.12.2024 | 18:50
Nein, das Sie noch in einer Schulausbildung sind und noch unter 27.
Klugpuperam 10.12.2024 | 20:55
Die Halbwaisenrente wird bis zum Höchstalter gezahlt, sofern eine Ausbildung ausgeübt wird. Der Verdienst aus dem Gewerbe spielt dabei keine Rolle.
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