Guten Morgen, Marc,
die Halbwaisenrente wird nach dem 18. Lebensjahr bis maximal zum 27. Lebensjahr der Waise gezahlt, solange sie sich in einer Ausbildung befindet. Für die Ausbildung muss ein zeitlicher Aufwand von mehr als 20 Wochenstunden gegeben sein.
Ein daneben erzielter Verdienst spielt keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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