Der Rentenversicherungsträger trifft die Entscheidung und Feststellung der Erwerbsminderung.
Das Grundsicherungsamt kann eine Überprüfung veranlassen.
Reichen ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen.
Die Zahlung der Grundsicherung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate und danach müssen Sie einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen.