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Experten-Antwort

Hat vor 20 Jahren schon die DRV Erwerbsminderung wegen Behinderung für das Sozialamt überprüft

von Heiko18.02.2024 | 02:18
306 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Mir wurde Grundsicherung wegen Behinderung vor über 20 Jahren gewährt. Die Überprüfung hat über sechs Monate gedauert. Ich bin sehr schwerbehindert und mit dem Sozialamt vor Gericht wegen einer anderen Leistung, die mir weggenommen werden soll. Im Zuge der Verhandlungen hat sich jetzt auch noch die Existenz Leistungsabteilung eingeschaltet und will mich nach über 21 Jahren testen auf Erwerbsminderung. Die Erstbewilligung vor über 20 Jahren hat über sechs Monate gedauert und jetzt behauptet das Amt, die DRV haben nie überprüft weswegen ich jetzt geprüft werden soll. Ist das überhaupt möglich, dass die Erstbewilligung von Grundsicherung wegen EM über sechs Monate gedauert hat und ich nie überprüft wurde von der DRV und war die der DRV 2003 überhaupt zuständig für die Überprüfung bei Grundsicherung Betreff Erwerbsminderung wegen Schwerbehinderung Danke im Voraus Gruß Heiko

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger trifft die Entscheidung und Feststellung der Erwerbsminderung.

Das Grundsicherungsamt kann eine Überprüfung veranlassen.

Reichen ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen.

Die Zahlung der Grundsicherung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate und danach müssen Sie einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen.

 

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6 Antworten

Guter Ratam 18.02.2024 | 08:39
Die Feststellung der Erwerbsminderung trifft immer die Rentenversicherung und das Grundsicherungsamt kann auch eine Überprüfung veranlassen. Daher sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen, bevor Ihnen noch weitere Leistungen versagt werden.
Schadeam 18.02.2024 | 13:07
Die Grundsicherung gibt es "gefühlt" seit ungefähr 20 Jahren. Und schon immer ertscheidet die DRV über das Kriterium "voll erwerbsgemindert auf Dauer" und die Sozialämter übernehmen dies. Vielleicht findet das Sozialamt in den Akten die alte DRV Entscheidung nicht mehr? Oder Sie wohnen heute woanders und das neu zuständige Sozialamt will jetzt neu prüfen lassen, weil es vom alten Amt keine Unterlagen hat? Da ist vieles möglich - aber letztendlich müssen Sie das mit dem Grusi Amt klären; die DRV ist höchstens dann beteiligt wenn dieses Amt eine erneute Entscheidung bei der DRV anfordert (und diese dann auch bezahlt).
Heikoam 18.02.2024 | 14:40
Zitat von Schade anzeigen
Danke für Ihre Antwort Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Das Problem stellt sich etwas anders dar. Ich bin seit über 20 Jahren erwerbsgemindert, genauer seit Juli 2003 und habe die Erwerbsminderung am 1.1.2003 beantragt und jetzt, nach 20 Jahren Erwerbsminderung hat mir das Amt ein Schreiben der DRV zugeschickt, dass ich noch nie von der Rentenversicherung auf Erwerbsminderung geprüft wurde. Aber wie kann das sein, wenn ich im Zuge der Erstbewilligung über ein halbes Jahr überprüft wurde muss ja auch die Rentenversicherung involviert gewesen sein. Oder vielleicht ist es ja so, dass 2003 die Rentenversicherung noch nicht für die Überprüfung zuständig war und somit der Bewilligungsbescheid aus 2003 vom Amt für soziale Dienste noch immer bindend ist. Weil vielleicht damals nur das Amt für soziale Dienste zuständig war und nicht die DRV. Gruß Heiko
Schadeam 18.02.2024 | 16:40
Zitat von Heiko anzeigen
Warum dies so ist wird Ihnen keiner im Forum sagen können, kein Forist hat vor 20 Jahren diesen Fall bearbeitet und keiner hat in den 20 Jahre entschieden ob der Fall irgendwann überprüft wird oder nicht Aber nochmal: wenn die DRV vor 20 Jahren dem Sozailamt mitgeteilt hat, dass volle Em auf Dauer vorliegt, wurde das damals auch geprüft. Wie diese Prüfung damals erfolgte kann Ihnen heute auch keiner im Forum sagen. Ist auch heute nicht mehr wichtig. Eine Prüfung kann auch nach Aktenlage erfolgen - davon würde der Betroffene gar nichts mitkriegen.
Boam 18.02.2024 | 17:11
Da haben Sie wohl schlafende Hunde geweckt. Seit Einführung der Erwerbsminderungsrenten ist die Rentenversicherung für deren Gewährung zuständig,vordem konnte Sie jeder Arzt in die EU - Rente schicken. Ob das Sozialamt damals jedoch schon die DRV beauftragt hat oder sich mit der Einschätzung ihres Amtsarztes begnügt hat, dass kann hier niemand wissen. Haben Sie denn keine Unterlagen mehr von damals?
Heko am 19.02.2024 | 14:33
Zitat von Experte/in anzeigen
Hallo, danke für die Antwort. Es geht darum, dass ich schon Grundsicherung wegen Erwerbsminderung bekomme. Seit 2003. Den Antrag hatte ich gestellt Januar 2003 und die Gewährung habe ich im November 2003 bekommen. Nun sagt die DRV, dass ich noch nie auf Erwerbsminderung geprüft wurde um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu bekommen. Wie kann das sein, wenn der Erst Antrag auf Grundsicherung vor über 20 Jahren gestellt wurde und nach einem Jahr bewilligt wurde? Ich hätte niemals Grundsicherung bekommen. Hätte die DRV nicht schon damals, mich auf Erwerbsminderung geprüft oder nicht? Ich wohne in der selben Stadt und bewohne die selbe Adresse. Es geht nicht um eine Erwerbsminderungsrente. Es geht um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die ganze Zeit schon geht es um den Beibehaltung der Grundsicherung aufgrund Erwerbsminderung Gruß Heiko
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