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Experten-Antwort

Hauptberuflich Künstlersozialkasse, Nebenberuflich zusätzliche Selbstständigkeit um Rente aufzustocken

von Jule19.02.2016 | 19:48
2761 Ansichten
11 Antworten

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Guten Tag, bezüglich meiner Zukunftsplanung mache ich mir folgende Gedanken: Um eine Grundabsicherung zu haben würde ich eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse beantragen und dort mit meiner "künstlerischen" Tätigkeit Mitglied sein und die normalen Pflichtbeiträge, die am Einkommen festgelegt werden, zahlen. Da ich zusätzlich gerne mehr in die Rentenversicherung einzahlen würde, um eine höhere Rente zu bekommen, habe ich von der Möglichkeit erfahren, dass man bei einer zusätzlichen (in diesem Fall zweiten) Selbstständigkeit den Regelbeitrag (etwas über 500 Euro pro Monat) freiwillig einzahlen kann und das ist unabhängig davon wieviel man tatsächlich in dieser Selbstständigkeit verdient. Ist das so korrekt? Kann man sogar noch mehr einzahlen als den Regelbeitrag, weil es ja freiwillig ist? Widerspricht das in irgendeiner Weise den Regeln der Künstlersozialkasse?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jule,

wir verweisen zunächst auf die Ausführungen von W*lfgang vom 19.02.2016 , 21:11 h.

Alle weiteren Details lassen Sie bitte direkt durch die Künstlersozialkasse prüfen. Diese legt dann fest, ob und inwieweit Rentenversicherungsbeiträge zur Künstlersozialkasse zu zahlen sind oder eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger erforderlich ist.

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10 Antworten

W*lfgangam 19.02.2016 | 21:11
Hallo Jule, die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Pflichtversicherung, insofern können Sie sich weder Art noch Höhe des Beitrags aussuchen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der KSK: http://www.kuenstlersozialkasse.de/?WSESSIONID=19981a135cddc1d95… Gruß w.
W*lfgangam 19.02.2016 | 22:07
Sorry Jule, hatte ich überlesen ...in der 'normalen' selbständigen Tätigkeit können Sie max. zwischen Regelbeitrag und Beitrag nach tatsächlichem Einkommen wählen (18,7 % vom steuerrechtlichen Gewinn, begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze (BBG) - aktuell 6200 EUR mtl.). Eine freiwillige 'Aufzahlung' ist nicht möglich. Sollten beide versicherungspflichtigen Einkünfte zusammen bereits die BBG überschreiten, findet eine prozentuale 'Gewichtung' der Beitragsanteile statt - mehr als 74400 EUR pro Jahr ist nicht rentenversicherungspflichtig (entspricht aktuell einem mtl. Rentenzuwachs von rd. 60 EUR Brutto-Rente). Gruß w.
Juleam 19.02.2016 | 22:21
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Dieser Teil der Frage bezieht sich natürlich auf die zweite Selbstständigkeit und nicht über die in der Künstlersozialkasse angemeldete erste Selbstständigkeit.
Sorry Jule, hatte ich überlesen ...in der 'normalen' selbständigen Tätigkeit können Sie max. zwischen Regelbeitrag und Beitrag nach tatsächlichem Einkommen wählen (18,7 % vom steuerrechtlichen Gewinn, begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze (BBG) - aktuell 6200 EUR mtl.). Eine freiwillige 'Aufzahlung' ist nicht möglich. Sollten beide versicherungspflichtigen Einkünfte zusammen bereits die BBG überschreiten, findet eine prozentuale 'Gewichtung' der Beitragsanteile statt - mehr als 74400 EUR pro Jahr ist nicht rentenversicherungspflichtig (entspricht aktuell einem mtl. Rentenzuwachs von rd. 60 EUR Brutto-Rente). Gruß w.
Vielen Dank! Und wissen Sie zufällig auch, ob von der Künstlersozialkasse her etwas gegen eine zweite Selbstständigkeit spricht?
Rinaam 19.02.2016 | 22:30
Ich habe vor vielen Jahren einmal mit jemanden zusammen das Antragsformular für die KSK ausgefüllt. So weit ich mich erinnere war es dabei wichtig, dass die Haupteinnahmen (ob das 51% oder 75% war, weiß ich nicht mehr) aus künstlerischer Tätigkeit kommen. Vermutlich gilt das immer noch. Falls also die Einnahmen aus nichtkünstlerischer Tätigkeit zu hoch sind, könnte das evt. bedeuten, dass sich die KSK nicht als zuständig sieht.
Juleam 19.02.2016 | 23:39
Zitat von Rina anzeigenausblenden
Und wissen Sie zufällig auch, ob von der Künstlersozialkasse her etwas gegen eine zweite Selbstständigkeit spricht?
Ich habe vor vielen Jahren einmal mit jemanden zusammen das Antragsformular für die KSK ausgefüllt. So weit ich mich erinnere war es dabei wichtig, dass die Haupteinnahmen (ob das 51% oder 75% war, weiß ich nicht mehr) aus künstlerischer Tätigkeit kommen. Vermutlich gilt das immer noch. Falls also die Einnahmen aus nichtkünstlerischer Tätigkeit zu hoch sind, könnte das evt. bedeuten, dass sich die KSK nicht als zuständig sieht.
Ok vielen Dank!
Herz1952am 20.02.2016 | 20:44
Ich habe die letzten Tage ein Urteil gelesen, dass die KSK jemand ablehnen wollte, weil sein Einkommen aus nicht künstlerischer Tätigkeit 450 Euro/monatlich überstieg. Dies KSK hat dabei ehrenamtliche Tätigkeiten über diesem Betrag "moniert". Das Gericht hat allerdings gegen die KSK Recht gesprochen, weil es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten handelte. Somit könnte es sein, dass Nebentätigkeiten nicht ehrenamtlicher Art über 450 Euro reichen, dass es die KSK ablehnen kann diesen Personenkreis zu versichern. Sollte mir das Urteil nochmal "über den Weg laufen", werde ich es noch mitteilen. Googeln Sie vielleicht einmal Ehrenamt und Künstlersozialkasse. Vielleicht hilft Ihnen das weiter. Vielleicht steht das Urteil schon im Internet als Anhaltspunkt. Es stand in einem "Videotext" eines RF/FS- Senders mit Aktenzeichen, weis allerdings nicht mehr wo (Vielleicht ARD-Text).
Herz1952am 20.02.2016 | 21:13
Hallo Jule, Das Urteil steht im VT der ARD auf Seite 518 (Az: B 3 KS 1/15 R) Es könnte die Ausführungen von "Rina" bestätigen. Es ging um "wesentlich" höhere Einnahmen. Umkehrschluss aus dem Urteil ist, dass die KSK im Falle von normaler Nebentätigkeit in größerem Umfang die Aufnahme ablehnen könnte.
Rinaam 21.02.2016 | 11:38
Noch eine Anmerkung, so weit ich mich auch erinnere, wird nur der Erstantrag (das sind zig Seiten, die bei Antragstellung ausgefüllt werden müssen) sehr genau geprüft. Wenn der Antrag mal durch ist, scheint es keine weitere Kontrollen mehr zu geben. Es wird dann nur einmal jährlich abgefragt, wie hoch das Einkommen ist, aus dem die KSK dann die Beiträge füs nächste Jahr berechnet. Eine genaue Aufteilung, wie sich das Einkommen zusammen setzt, gab es bisher nicht und auch nicht welche künstlerische Tätigkeiten denn genau angefallen sind. Das alls ohne Gewähr, da ich selbst nicht unmittelbar betroffen bin, aber das ist zumindest der Stand der Dinge, so wie ich das von außen mit erlebe.
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