Hallo Jule,
wir verweisen zunächst auf die Ausführungen von W*lfgang vom 19.02.2016 , 21:11 h.
Alle weiteren Details lassen Sie bitte direkt durch die Künstlersozialkasse prüfen. Diese legt dann fest, ob und inwieweit Rentenversicherungsbeiträge zur Künstlersozialkasse zu zahlen sind oder eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger erforderlich ist.